RS0073054
Rechtssatz
1977 – zuletzt 10.05.1984Zivilrecht
Auch wenn das Kind vom zuständigen Gericht nicht der Pflege und Erziehung der Mutter überwiesen ist, kann die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stattfinden. Es kann für das Pflegschaftsverfahren auch nicht darauf ankommen, ob die Mutter aus …