RS0057798
Rechtssatz
zuletzt 27.04.1977Zivilrecht
Es ist nicht entscheidend, ob die Mutter die Pflege und Erziehung tatsächlich ausübt, sondern ob sie das Recht hat, sie auszuüben, welche Frage nach dem Recht des Staates, dem der Vater angehört, zu prüfen ist.