RS0127243
Rechtssatz
zuletzt 30.08.2011Zivilrecht
Der Gesetzgeber hat mit § 38 Z 7 SchSpG (§ 31 Z 7 TAG) einen eigens formulierten Entlassungstatbestand geschaffen, dessen Gegenstand ein Verhalten des Mitglieds des Theaterunternehmens ist, das – ähnlich wie bei den Tatbeständen der §§ 82 lit d GewO 1859, 2 …