RS0076090
Rechtssatz
1991 – zuletzt 10.05.1994Zivilrecht
§ 29 UbG regelt - anders als § 19 der Regierungsvorlage - das Revisionsrekursrecht des Abteilungsleiters nicht mehr ausdrücklich; § 29 Abs 3 UbG ordnet nur an, daß die Unterbringung sogleich aufzuheben ist, wenn sie das Rechtsmittelgericht für unzulässig er …