RS0112989
Rechtssatz
18.01.2000Strafrecht
Eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ist spätestens dann uneinbringlich geworden, wenn über das Vermögen des Schuldners das Konkursverfahren eröffnet wurde oder mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahr …