RS0039261
Rechtssatz
1967 – zuletzt 11.03.1996Zivilrecht
Der Rechtssatz des Judikates 63 neu, daß sich die Wirkung der Rechtskraft einer Entscheidung auch auf die Gesamtnachfolger oder Einzelnachfolger einer Prozeßpartei erstreckt, findet auch auf die Streitanhängigkeit Anwendung und auch auf Regreßansprüche, die …