RS0126566
Rechtssatz
22.12.2010Zivilrecht
Hat der Dienstgeber von der ihm vom Behindertenausschuss bzw der Berufungskommission eingeräumten Kündigungsmöglichkeit bereits Gebrauch gemacht, bleibt die ausgesprochene Kündigung selbst dann wirksam, wenn der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Die …