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Anl. 2f BMG

Fassungen
21.02.1986 bis 31.03.1987 — BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2f15.02.199731.03.2000 § → § BGBl. I Nr. 21/1997 · aufgehoben
Anl. 2f01.05.199614.02.1997 § → § BGBl. Nr. 201/1996
Anl. 2f01.01.199530.04.1996 § → § BGBl. Nr. 1105/1994
Anl. 2f01.02.199131.12.1994 § → § BGBl. Nr. 45/1991
Anl. 2f01.04.198731.01.1991 § → § BGBl. Nr. 78/1987
Anl. 2f21.02.198631.03.1987 BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 f

Inkrafttretensdatum

21.02.1986BGBl. Nr. 76/1986

Außerkrafttretensdatum

31.03.1987danach: BGBl. Nr. 78/1987

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Anlage zu Paragraph 2

-------------

F. BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND UMWELTSCHUTZ

Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1981,, Artikel römisch eins, Ziffer 6,; Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 7,)

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Allgemeine Gesundheitspolitik.
    Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung.
    Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung. Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung handelt.
    Angelegenheiten der Arbeitsmedizin, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung oder des Arbeitnehmerschutzes handelt.
    Angelegenheiten der Sportmedizin.
    Hygienewesen und Impfwesen.
    Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
    Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten. Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung handelt. Überwachung und Bekämpfung des Mißbrauches von Alkohol und Suchtgiften.
    Apotheken- und Arzneimittelwesen, Angelegenheiten des Verkehrs mit tierärztlichen Mitteln und Desinfektionsmitteln; Preisregelung auf diesem Gebiet.
    Angelegenheiten der Bundesapotheken.
    Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in bezug auf
    Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.
    Angelegenheiten des Suchtgift- und des Giftverkehrs. Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens. Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.
  2. Ziffer 2
    Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Allgemeine Umweltschutzpolitik.
    Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes. Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes. Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.
    Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung. Angelegenheiten des Meß-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes.
    Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung fällt.
    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
    (Abschnitt A Artikel römisch drei, der Kundmachung)
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die von der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren zu besorgen sind.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Angelegenheiten der Futtermittelhygiene und -kontrolle. Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung.
    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung.

  1. Ziffer 5
    Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.

Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen.
Nahrungsmittelhygiene.
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen
Nahrungsmittelkontrolle.

  1. Ziffer 6
    Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.

Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Ärzte, Tierärzte, Apotheker, Dentisten, Hebammen und sonstiger Sanitäts- und Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.
Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte, Tierärzte und Pharmazeuten nach ihrer Graduierung sowie der sonstigen Sanitätspersonen.

Schlagworte

Heilanstalt, Apothekenwesen, Ausbildung, Fortbildung, Schlachttieruntersuchung, Futtermittelkontrolle

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12011694

alte Dokumentnummer

N11986184460