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Anl. 2f BMG

Fassungen
01.01.1995 bis 30.04.1996 — BGBl. Nr. 1105/1994
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2f15.02.199731.03.2000 § → § BGBl. I Nr. 21/1997 · aufgehoben
Anl. 2f01.05.199614.02.1997 § → § BGBl. Nr. 201/1996
Anl. 2f01.01.199530.04.1996 § → § BGBl. Nr. 1105/1994
Anl. 2f01.02.199131.12.1994 § → § BGBl. Nr. 45/1991
Anl. 2f01.04.198731.01.1991 § → § BGBl. Nr. 78/1987
Anl. 2f21.02.198631.03.1987 BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 1105 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 f

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 1105/1994

Außerkrafttretensdatum

30.04.1996danach: BGBl. Nr. 201/1996

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Anlage zu Paragraph 2

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F. BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Allgemeine Gesundheitspolitik.
    Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung.
    Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung.
    Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.
    Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung handelt. Angelegenheiten der Arbeitsmedizin, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung oder des Arbeitnehmerschutzes handelt.
    Angelegenheiten der Sportmedizin.
    Hygienewesen und Impfwesen.
    Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
    Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten. Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Sozialversicherung handelt. Überwachung und Bekämpfung des Mißbrauches von Alkohol und Suchtgiften. Apotheken- und Arzneimittelwesen, Angelegenheiten des Verkehrs mit tierärztlichen Mitteln und Desinfektionsmitteln; Preisregelung auf diesem Gebiet. Angelegenheiten der Bundesapotheken.
    Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in bezug auf Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.
    Angelegenheiten des Suchtgift- und des Giftverkehrs. Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens. Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die von der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren zu besorgen sind.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Angelegenheiten der Futtermittelhygiene und -kontrolle. Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung.
    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen.
    Nahrungsmittelhygiene.
    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen
    Nahrungsmittelkontrolle.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten der Ärzte, Tierärzte, Apotheker, Dentisten, Hebammen und sonstiger Sanitäts- und Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte, Tierärzte und Pharmazeuten nach ihrer Graduierung sowie der sonstigen Sanitätspersonen.
  5. Ziffer 5
    Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
  6. Ziffer 6
    Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.
    Angelegenheiten des Konsumentenpolitischen Beirates. Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.

Anmerkung

NOV: Art. II, III, V, VI und VII, BGBl. Nr. 45/1991;
ÜR: Art. VIII, IX, BGBl. Nr. 45/1991.

Schlagworte

Heilanstalt, Apothekenwesen, Suchtgiftverkehr, Leichenwesen, Ausbildung, Fortbildung, Schlachttieruntersuchung, Futtermittelkontrolle, Sanitätspersonal

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12015155

alte Dokumentnummer

N1199443115J