Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesministeriengesetz 1986
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1986Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2lAnlage 2 l
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Anlage zu § 2
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L. BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE VERWALTUNG
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 7,)
Allgemeine Sozialpolitik.
Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung.
Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie oder des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr fallen, mit Ausnahme des Arbeitnehmerschutzes im Bergbau und in Verkehrsbetrieben. (BGBl. Nr. 439/1984, Art. I Z 14)Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie oder des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr fallen, mit Ausnahme des Arbeitnehmerschutzes im Bergbau und in Verkehrsbetrieben. Bundesgesetzblatt Nr. 439 aus 1984,, Artikel römisch eins, Ziffer 14,) Dazu gehören insbesondere auch:
Arbeitsvertragsrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;
Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;
hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
Arbeitnehmerschutzrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Arbeitsmedizinische Angelegenheiten;
Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;
Arbeitsinspektorate mit Ausnahme der Verkehrs-Arbeitsinspektorate.
(BGBl. Nr. 265/1981, Art I Z 10)Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1981,, Artikel römisch eins, Ziffer 10,) Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;
Angelegenheiten des Schlichtungswesens;
Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Dazu gehören insbesondere auch:
Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge, soweit es sich nicht um die Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge handelt. (BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 11)Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge, soweit es sich nicht um die Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge handelt. Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 11,) Angelegenheiten der Behindertenhilfe.
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 11)Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 11,)
Schlagworte
Arbeitsverfassung, Mutterschaftsfürsorge
Dokumentnummer
NOR12011700
alte Dokumentnummer
N11986184520