(3)Absatz 3,Bei den Oberlandesgerichten sind ins Ns-Register insbesondere einzutragen: die Erklärung des Privatbeteiligten, daß er die Verfolgung aufrechterhalte (§ 48 Z 2 StPO.), Anträge auf Verlängerung der wegen Verabredungsgefahr verhängten Haft nach § 190 StPO., Anträge, den Beschuldigten auf freiem Fuße zu belassen oder auf freien Fuß zu setzen (§ 194 Abs. 1 StPO.), Gesuche um Strafaufschub, um Milderung der Strafe nach § 410 StPO., Gnadengesuche, Delegierungen, Auslieferungssachen und Ablehnungen.Bei den Oberlandesgerichten sind ins Ns-Register insbesondere einzutragen: die Erklärung des Privatbeteiligten, daß er die Verfolgung aufrechterhalte (Paragraph 48, Ziffer 2, StPO.), Anträge auf Verlängerung der wegen Verabredungsgefahr verhängten Haft nach Paragraph 190, StPO., Anträge, den Beschuldigten auf freiem Fuße zu belassen oder auf freien Fuß zu setzen (Paragraph 194, Absatz eins, StPO.), Gesuche um Strafaufschub, um Milderung der Strafe nach Paragraph 410, StPO., Gnadengesuche, Delegierungen, Auslieferungssachen und Ablehnungen.