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§ 13 BauRG

Fassungen
15.06.1912 bis 30.06.1990 — RGBl. Nr. 86/1912 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 13 heute01.05.2012 § → § BGBl. I Nr. 30/2012
§ 1301.05.201130.04.2012 § → § BGBl. I Nr. 111/2010
§ 1301.07.199030.04.2011 § → § BGBl. Nr. 258/1990
§ 1315.06.191230.06.1990 RGBl. Nr. 86/1912 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Baurechtsgesetz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 86/1912

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

15.06.1912RGBl. Nr. 86/1912

Außerkrafttretensdatum

30.06.1990danach: BGBl. Nr. 258/1990

Abkürzung

BauRG

Index

20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein

Beachte

Zum Inkrafttretensdatum vergleiche Paragraph 6,, RGBl. Nr. 113 aus 1869,.

Text

römisch zwei. Verfahren.

Paragraph 13,

Wenn dem Ansuchen um Eintragung des Baurechtes nach dem Grundbuchsstand und den vorliegenden Urkunden stattgegeben werden kann, ist es zunächst im Grundbuch anzumerken. Diese Anmerkung hat die Wirkungen einer Anmerkung der Rangordnung nach Paragraphen 53 bis 56 des allgemeinen Grundbuchsgesetzes.

Zugleich sind die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Vermögensübertragungsgebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufenen Organe, soweit diese Abgaben ein Vorzugsrecht vor den im Grundbuch eingetragenen Pfandrechten genießen, aufzufordern, ihre Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht anzumelden, widrigens sie dem einzutragenden Baurecht im Range nachstehen würden. Die Aufzufordernden sind in dem Gesuch um Eintragung des Baurechtes anzugeben. Der Beschluß ist den Aufgeforderten zu eigenen Handen zuzustellen.

Anmerkung

Siehe auch die §§ 6 bis 11 der DV, RGBl. Nr. 114/1912.
Die gesetzliche Abkürzung wurde erst mit Novelle BGBl. Nr. 258/1990 eingeführt.

Schlagworte

Antrag

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10001732

Dokumentnummer

NOR12023184

alte Dokumentnummer

N2191210067S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1912/86/P13/NOR12023184