Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 136/1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 177/1987Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 177 aus 1987,
Index
27/04 Sonstiges Rechtspflege
Beachte
Betragsanpassung durch VBetragsanpassung durch römisch fünf
Text
Anthropologen
§ 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund
und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person
1. für eine morphologische Untersuchung ................... 793 S
2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ............... 170 S
3. für die Geschmacksprüfung ............................... 152 S
4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ................. 337 S
5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule .................. 777 S
6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen .................. 777 S
7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu
daktyloskopischen Zwecken je Abdruck .................... 136 S
8. für eine biostatische Berechnung der Vaterschaftsaus-
schlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlich-
keit .................................................... 421 S.
Anmerkung
1. Die hier angeführten Gebührenbeträge ergeben sich aufgrund der
letzten Zuschlagsfestsetzung gemäß § 64 durch die Verordnung,
BGBl. Nr. 177/1987. Diese Verordnung ist am 1. Mai 1987 in Kraft
getreten und auf Tätigkeiten anzuwenden, die nach ihrem
Inkrafttreten beendet worden sind.
2. Siehe auch § 49.
Schlagworte
Vaterschaftsausschlußmöglichkeit,Vaterschaftswahrscheinlichkeit