Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 136/1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 214/1992Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1992,
Index
27/04 Sonstiges Rechtspflege
Beachte
Betragsanpassung durch VBetragsanpassung durch römisch fünf
Text
Anthropologen
§ 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund
und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person
1. für eine morphologische Untersuchung ................... 912 S
2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ............... 196 S
3. für die Geschmacksprüfung ............................... 175 S
4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ................. 388 S
5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule .................. 894 S
6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen .................. 894 S
7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu
daktyloskopischen Zwecken je Abdruck .................... 157 S
8. für eine biostatische Berechnung der Vaterschaftsaus-
schlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlich-
keit .................................................... 485 S.
Anmerkung
1. Die hier angeführten Gebührenbeträge ergeben sich aufgrund der
letzten Zuschlagsfestsetzung gemäß § 64 durch die Verordnung,
BGBl. Nr. 214/1992. Diese Verordnung ist am 1. Mai 1992 in Kraft
getreten und auf Tätigkeiten anzuwenden, die nach ihrem
Inkrafttreten beendet worden sind.
2. Siehe auch § 49.
Schlagworte
Vaterschaftsausschlußmöglichkeit,Vaterschaftswahrscheinlichkeit