Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 136/1975 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 407/1997Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 1997,
Index
27/04 Sonstiges Rechtspflege
Beachte
Betragsanpassung durch VBetragsanpassung durch römisch fünf
Text
Anthropologen
§ 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund
und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person
1. für eine morphologische Untersuchung .......... 1 036 S
2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ...... 223 S
3. für die Geschmacksprüfung ..................... 199 S
4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten ........ 441 S
5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule ......... 1 015 S
6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen ......... 1 015 S
7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken
zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck ....... 179 S
8. für eine biostatistische Berechnung der
Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der
Vaterschaftswahrscheinlichkeit ................ 551 S
Anmerkung
1. Die hier angeführten Gebührenbeträge ergeben sich aufgrund der
letzten Zuschlagsfestsetzung gemäß § 64 durch die Verordnung,
BGBl. Nr. 214/1992. Diese Verordnung ist am 1. Mai 1992 in Kraft
getreten und auf Tätigkeiten anzuwenden, die nach ihrem
Inkrafttreten beendet worden sind.
2. Siehe auch § 49.
Schlagworte
Vaterschaftsausschlußmöglichkeit,Vaterschaftswahrscheinlichkeit