Kurztitel
Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 50/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 1999,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Anhang 3
Richtwerte
Anhang 3.1
Durchschnittliche Personalausgaben/-kosten für Bundesbedienstete
(Anm.: Tabelle (Querformat) nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. hingewiesen.)Anmerkung, Tabelle (Querformat) nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt hingewiesen.)
Anhang 3.2
Kalkulatorische Zinsen
Das Bundesministerium für Finanzen legte im Einvernehmen mit dem Rechnungshof den kalkulatorischen Zinssatz, bei dessen Festlegung gemäß § 102 Abs. 3 BHV 1989 von den durchschnittlichen Zinsen für langfristige Schuldenaufnahmen auszugehen ist, für das Jahr 1997 mit 5,11% fest.Das Bundesministerium für Finanzen legte im Einvernehmen mit dem Rechnungshof den kalkulatorischen Zinssatz, bei dessen Festlegung gemäß Paragraph 102, Absatz 3, BHV 1989 von den durchschnittlichen Zinsen für langfristige Schuldenaufnahmen auszugehen ist, für das Jahr 1997 mit 5,11% fest.
Dieser Zinssatz hat solange Gültigkeit, bis er durch einen neuen ersetzt wird.
Anhang 3.3
Kalkulatorische Mieten für Büros *1)
öS pro m2
Stichtagserhebung: 31. August 1997
mäßige Lage gute Lage sehr gute Lage
Wien 60-75 87-109 132-180
St. Pölten 49-67 77-91 96-118
Graz 52-63 72-86 98-120
Linz 53-60 69-80 90-103
Salzburg 70-79 84-96 102-122
Innsbruck 63-71 82-92 102-118
Klagenfurt 43-56 55-74 73-100
Bregenz 59-67 74-84 95-108
Eisenstadt 80 90 120
Durchschnitt *2) 64 84 111
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*1) Hauptmieten („Kaltmieten“) ohne Betriebskosten, Heizung, Ust.
usw.
*2) Sofern keine genaueren Daten zur Verfügung stehen.
Quelle: Immobilien-Preisspiegel 1998 der Wirtschaftskammer