Kurztitel
Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 50/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 362/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2002,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Anhang 3
Anhang 3.1a
Durchschnittliche Personalausgaben/-kosten je Bediensteten
30% Zuschlag als Pensionssatz
2,5% Zuschlag als Abfertigungsvorsorge
Werte für 2001
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar!)
Anhang 3.1b
Durchschnittliche Personalausgaben/-kosten je Bediensteten
(Anfangsbezüge bei den Akademikern bis zum 30. Lebensjahr und bei
den übrigen Bediensteten bis zum 25. Lebensjahr)
Werte für 2001
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar!)Anmerkung, Tabelle nicht darstellbar!)
Anhang 3.2
Kalkulatorische Zinsen
Der Bundesminister für Finanzen legt im Einvernehmen mit dem Rechnungshof den kalkulatorischen Zinssatz, bei dessen Festlegung gemäß § 102 Absatz 2 BHV 1989 von den durchschnittlichen Zinsen für langfristige Schuldenaufnahmen des Bundes, auszugehen ist,Der Bundesminister für Finanzen legt im Einvernehmen mit dem Rechnungshof den kalkulatorischen Zinssatz, bei dessen Festlegung gemäß Paragraph 102, Absatz 2 BHV 1989 von den durchschnittlichen Zinsen für langfristige Schuldenaufnahmen des Bundes, auszugehen ist,
für das Jahr 2001 mit
4,87%
fest.
Dieser Zinssatz hat solange Gültigkeit, bis er durch einen neuen ersetzt wird.
Anhang 3.3
Büroflächen-Mieten
Werte für 2001
€/m2
einfacher guter sehr guter
Nutzungswert Nutzungswert Nutzungswert
Wien 8,1 9,5 13,7
St. Pölten 5,1 6,5 11,6
Graz-Stadt 6,0 7,2 9,1
Linz-Stadt 4,4 5,9 8,4
Salzburg-Stadt 5,5 7,6 9,4
Innsbruck-Stadt 6,2 7,2 10,8
Klagenfurt-Stadt 4,4 5,8 7,0
Bregenz 5,4 6,9 9,9
Eisenstadt 5,7 6,5 8,0
Durchschnitt 5,6 7,0 9,7
Quelle: Immobilien-Preisspiegel 2001 der Wirtschaftskammer
Anmerkung
Tabellen (Anhang 3.1a und 3.1b) nicht darstellbar, es wird daher auf
die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS (BGBl.
II Nr. 362/2002) verwiesen.