Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fremdengesetz-Durchführungsverordnung 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 418/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Aufenthaltstitel nach sichtvermerksfreier Einreise
§ 2. Nach sichtvermerksfreier Einreise können Aufenthaltstitel erteilt werden an: Paragraph 2, Nach sichtvermerksfreier Einreise können Aufenthaltstitel erteilt werden an:
Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika;
Drittstaatsangehörige, für die als Grenzgänger eine Sicherungsbescheinigung oder eine Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG erteilt wurde.
Dokumentnummer
NOR12066191
Alte Dokumentnummer
N4199750158L