Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sprengmittelzulassungsverordnung für den Bergbau
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1963 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 27/2001Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1963, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 36aParagraph 36 a
Text
§ 36a. (1) Elektrische Brückenzünder mit Sicherung gegen Frühzündungen durch Streuströme (unempfindliche elektrische Zünder) müssen Brückenwiderstände zwischen 0,5 und 1,0 Ohm haben. In einer Lieferung an einen Verbraucher dürfen nur Zünder enthalten sein, deren Brückenwiderstände sich um höchstens 0,2 Ohm voneinander unterscheiden (Anlage Z. 14a)Paragraph 36 a, (1) Elektrische Brückenzünder mit Sicherung gegen Frühzündungen durch Streuströme (unempfindliche elektrische Zünder) müssen Brückenwiderstände zwischen 0,5 und 1,0 Ohm haben. In einer Lieferung an einen Verbraucher dürfen nur Zünder enthalten sein, deren Brückenwiderstände sich um höchstens 0,2 Ohm voneinander unterscheiden (Anlage Ziffer 14 a,)
(2)Absatz 2,Der zur Zündung unempfindlicher Zünder erforderliche Zündimpuls muß mehr als 8 Milliwattsekunden/Ohm und darf nicht mehr als 16 Milliwattsekunden/Ohm betragen (Anlage Z. 14b).Der zur Zündung unempfindlicher Zünder erforderliche Zündimpuls muß mehr als 8 Milliwattsekunden/Ohm und darf nicht mehr als 16 Milliwattsekunden/Ohm betragen (Anlage Ziffer 14 b,).
(3)Absatz 3,Unempfindliche Zünder dürfen bei einer Belastung mit 0,6 A Gleichstrom während 5 Minuten nicht gezündet und müssen bei einer Belastung mit 1,5 A Gleichstrom innerhalb von 10 Millisekunden sicher gezündet werden (Anlage Z. 14c).Unempfindliche Zünder dürfen bei einer Belastung mit 0,6 A Gleichstrom während 5 Minuten nicht gezündet und müssen bei einer Belastung mit 1,5 A Gleichstrom innerhalb von 10 Millisekunden sicher gezündet werden (Anlage Ziffer 14 c,).
(4)Absatz 4,Fünf hintereinander geschaltete unempfindliche Zünder der gleichen Ausführung müssen bei einer Belastung mit 1,8 A Gleichstrom sicher gezündet werden (Anlage Z. 14d).Fünf hintereinander geschaltete unempfindliche Zünder der gleichen Ausführung müssen bei einer Belastung mit 1,8 A Gleichstrom sicher gezündet werden (Anlage Ziffer 14 d,).
Dokumentnummer
NOR12068967
Alte Dokumentnummer
N5196325801L