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Anhang 5
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zu § 148
Verzeichnis der zugelassenen Stellen für Maschinen und für
Sicherheitsbauteile für Maschinen
Belgien:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 12. Mai 1993, 93/C 133/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
A.I.B.- Vincotte Inter
Avenue Andre Drouart 27 - 29
B-1160 Bruxelles
Alle im § 9 Abs. 1 angeführten MaschinenAlle im Paragraph 9, Absatz eins, angeführten Maschinen
Bundesrepublik Deutschland:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 26. Jänner 1993, 93/C 22/03, vom 12. Mai 1993, 93/C 133/04, und vom 6. November 1993, 93/C 300/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuß Fleischwirtschaft
Lortzingstraße 2
D-55127 Mainz
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Fachausschuß Holz beim Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Vollmoellerstraße 11
D-70563 Stuttgart 80
(Einblatt- und Mehrblatt) Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt) Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und Fleisch (§ 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und Fleisch (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
TÜV Hannover/Sachsen Anhalt e.V.
TÜV-CERT-Zertifizierungsstelle für Maschinen-, Aufzugs- und Fördertechnik
Am TÜV 1
D-30519 Hannover
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
TÜV Südwestdeutschland
Dudenstraße 28
D-68167 Mannheim
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
TÜV Rheinland Sicherheit und Umweltschutz GmbH
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1) ; 1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,) ;
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2) ; 1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,) ;
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9Abs. 1 Z 1.3); 1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9 A, b, s, 1 Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4). 1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Kardanwellen zur Kraftübertragung (§ 9 Abs. 1 Z 14).Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Kardanwellen zur Kraftübertragung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle.
Zertifizierungsstelle der Fachausschüsse „Eisen und Metall III'' und „Hebezeuge II'' des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Kreuzstraße 45
D-40210 Düsseldorf
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,).
Dänemark:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 6. November 1993, 93/C 300/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Dansk Teknologisk Institut
Industriel Teknologi
Teknologiparken
DK-8000 Arhus C
Alle im § 9 Abs. 1 angeführten Maschinen.Alle im Paragraph 9, Absatz eins, angeführten Maschinen.
Finnland:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Kenn-Nr.: 0401
Technical Research Centre of Finland
(VTT-Safety Engineering)
PO Box 656
SF-33101 Tampere
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1); 1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2); 1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3); 1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4). 1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16).Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Kenn-Nr.: 0405
Electrical Inspectorate
PO Box 21
SF-00211 Helsinki
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Frankreich:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 20. Oktober 1992, 92/C 271/04 und vom 17. Dezember 1992, 92/C 333/09 Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Institut national de recherche et de securite (INRS)
BP-27
F-54501 Vandoeuvre Cedex
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Laboratoire national d'essais
1, rue Gaston Boissier
F-75015 Paris
(Einblatt- und Mehrblatt-) Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-) Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Apave du sud-ouest
Zone industrielle
BP 3
F-33370 Tresses Cedex
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und ähnlichen Materialien (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Centre technique du bois et de l'ameublement
10, avenue de Saint-Mande
F-75012 Paris
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Association pour le developpement de l'institut de la viande
BP 3 Saint-Jean
F-63015 Clermont-Ferrand Cedex 1
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Apave de l'ouest
BP 289
F-44803 Saint-Herblain Cedex
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1),(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,),
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Apave du sud-est
32, rue Edmond Rostand
F-13292 Marseille Cedex 6
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1),(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,),
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von landwirtschaftlichen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
AIF Services SA
Zone industrielle de Magre
BP 308
F-87008 Limoges Cedex
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Kunststoffspritzgieß. oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).Kunststoffspritzgieß. oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Association interprofessionnelle de France (AINF)
Zone industrielle
BP 259
F-59472 Seclin Cedex
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Apave Lyonnaise
BP 3
F-69611 Tassin Cedex
Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).Kunststoffspritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,).
Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).Gummispritzgieß- oder -formpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Institut national de l'environnement industriel et des risques
(Ineris)
BP 2
F-60550 Verneuil-en-Halatte
Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2.).Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,).
Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage
einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3.).einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Apave Nord-Picardie
BP 247
F-59019 Lille Cedex
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung
(§ 9 Abs. 1 Z 13).(Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Apave alsacienne
2, rue Thiers
BP 1347
F-68056 Mulhouse Cedex
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Centre national du machinisme agricole, du genie rural, des eaux et
forets (Cemagref)
Parc de Tourvoie
BP 121
F-92185 Antony Cedex
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Kardanwellen zur Kraftübertragung
(§ 9 Abs. 1 Z 14).(Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Apave normande
2, rue des Mouettes
F-76130 Mont Saint-Aignan
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Controle et prevention
34, rue Rennequin
F-75850 Paris Cedex 17
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Union technique de l'automobile, du motocycle et du cycle
Autodrome de Linas - Montlhery
F-91310 Montlhery
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Irland:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 26. Jänner 1993, 93/C 22/03
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
The National Standards Authority of Ireland
Glasnevin
IRL-Dublin 9
Alle im § 9 Abs. 1 angeführten Maschinen.Alle im Paragraph 9, Absatz eins, angeführten Maschinen.
Italien:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 6. November 1993, 93/C 300/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
O.C.E Organismo Certificazione Europea
Via Ancona, 21
I-00198 Roma
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder -schlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder -schlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Teil von § 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Teil von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teil von § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teil von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Maschinen für den Einsatz unter Tage:
schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen
hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.1 und Z 12.2).hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins und Ziffer 12 Punkt 2,).
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung (§ 9 Abs. 1 Z 14).Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
I.C.E.P.I. instituto certificazioni europea prodotti industrialirömisch eins.C.E.P.I. instituto certificazioni europea prodotti industriali
Via Emilia Parmense, 11
I-29010 Pontenure (PC)
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teil von § 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teil von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung (§ 9 Abs. 1 Z 14).Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
C.P.M. Instituto ricerche prove ed analsi
Via Artigiani, 63
I-25040 Bienno (BS)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Kunststoffspritzgießmaschinen oder Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).Kunststoffspritzgießmaschinen oder Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,).
Gummispritzgießmaschinen oder Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).Gummispritzgießmaschinen oder Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,).
Niederlande:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 6. November 1993, 93/C 300/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Stichting Aboma
Pascalstraat 9
Postbus 141
NL-6710 BC Ede
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Stichting Nederlands Instituut voor Lifttechniek (Liftinstituut)
Klaprozenweg 75
NL-1033 NN Amsterdam
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Stichting TNO Certification
Laan van Westenenk 541
Postbus 541
NL-7300 AM Apeldoorn
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13).Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Schweden:
entsprechend der Mitteilung des Ministeriums für Industrie und Handel
vom 11. Jänner 1994
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Kenn-Nr.: 0409
AB Svensk Arläggningsprovning (SA)Ausschussbericht Svensk Arläggningsprovning (SA)
Box 49306
S-100 29 Stockholm
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Kunststoffspritzgießmaschinen oder Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10).Kunststoffspritzgießmaschinen oder Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,).
Gummispritzgießmaschinen oder Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11).Gummispritzgießmaschinen oder Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,).
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15).Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Kenn-Nr.: 0404
Statens Maskinprovningar (SMP)
Box 7035
S-705 07 Uppsala
Handkettensägen für die Holzverarbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzverarbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Spanien:
entsprechend der Mitteilung der Kommission der Europäischen Union vom 12. Mai 1993, 93/C 133/04
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Asociacion Espanola de Normalizacion y Certificacion
C/Fernandez de la Hoz 52
E-28010 Madrid
Alle im § 9 Abs. 1 angeführten Maschinen.Alle im Paragraph 9, Absatz eins, angeführten Maschinen.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Laboratorios del Area de Verificacion de Maquinaria Centro Nacional de Verificacion de Maquinaria de Vizcaya del Instituto Nacional de Seguridad e Higiene en el Trabajo C/Camino de la Dinamita s/n
E-48903 Baracaldo (Vizcaya)
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und Fleisch (§ 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und Fleisch (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2).Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,).
Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3).Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,).
Bandsägen mit bewegliche Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und Fleisch (§ 9 Abs. 1 Z 4).Bandsägen mit bewegliche Sägetisch oder mit beweglichem Schlitten zur Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und Fleisch (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,).
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 5).Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und Nummer 7 genannten Typen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,).
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6).Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,).
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 7).Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,).
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8).Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,).
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9).Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Estacion Mecanica Agricola (EMA)
Carretera de Toledo Km 6,800
E-28916 Leganes (Madrid)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung
zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und
einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14).einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,).
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Asistencia Tecnica Industrial SAE
C/San Telmo 28
E-28016 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Bureau Veritas Espanola SA
C/Dr. Fleming 31-1 Grad
E-28036 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Centro de Inspeccion y Asistencia Tecnica SA
C/Piquer 7
E-28033 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Cualicontrol SA
C/juan Bautista de Toledo 31
E-28002 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Inspeccion y Garantia de Calidad SA
C/Ana Teresa 13
E-28023 Aravaca (Madrid)
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Novotec Consultores SA
C/Colombia 62
E-28016 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Eurocontrol SA
C/Zurbano 48
E-28010 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Tecnos, Garantia de Calidad SA
C/Mesena 19
E-28033 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
ACI SA
C/Duque de Sesto 34
E-28009 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Norcontrol SA
C/Francisco Gervas 14-1 Grad B
E-28020 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
ECA Entidad colaboradora de la Administracion SA
C/Travessera de Dalt 130 - 134
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Lloyd's Register of Shipping
C/Princesa 29
E-28008 Madrid
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins
und 2.
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
ICICT SA
C/Buenavista 30
E-08012 Barcelona
Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1 und 2.Entgegennahme der technischen Bauunterlagen gemäß Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins und 2,