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Anhang 5
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zu § 148
VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN STELLEN FÜR MASCHINEN UND FÜR
SICHERHEITSBAUTEILE FÜR MASCHINEN
Die nachstehend angeführten zugelassenen Stellen sind hinsichtlich der jeweils angeführten Maschinen und Sicherheitsbauteile für Maschinen zuständig für
die Durchführung von Baumusterprüfungen (§ 9 Abs. 3 Z 3 und Abs. 4 sowie § 10 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. b und lit. c, dritter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) samt Ausstellung der Baumusterbescheinigungen (§ 11 MSV bzw. Anhang VI Z 4 der Maschinenrichtlinie)die Durchführung von Baumusterprüfungen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 3 und Absatz 4, sowie Paragraph 10, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera b und Litera c,, dritter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) samt Ausstellung der Baumusterbescheinigungen (Paragraph 11, MSV bzw. Anhang römisch sechs Ziffer 4, der Maschinenrichtlinie)
den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (§ 9 Abs. 3 Z 1 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit c, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) undden Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) und
die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (§ 9 Abs. 3 Z 2 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. c, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie).die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie).
Allfällige Einschränkungen des Zuständigkeitsbereiches werden bei den zugelassenen Stellen besonders angemerkt.
ÖSTERREICH:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0408 Technischer Überwachungs-Verein Österreich
TÜV ÖSTERREICH
Krugerstraße 16
A-1015 Wien
Telefon: (0 22 2) 514 07,
Telefax: (0 22 2) 514 07-240
Maschinen:
1 (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz
und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 qAbs. 1 Z 1) und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, qAbs. 1 Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4).1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,).
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)
BELGIEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0026 A.I.B. - Vincotte Inter
27-29, Avenue Andre Drouart
B-1160 Bruxelles
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0032 Technischer Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen Anhalt e. V. TÜV-Hannover/Sachsen e. V.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0032 Technischer Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen Anhalt e. römisch fünf. TÜV-Hannover/Sachsen e. römisch fünf.
Am TÜV 1
D-30519 Hannover
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0036 Technischer Überwachungs-Verein Bayern-Sachsen e. V.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0036 Technischer Überwachungs-Verein Bayern-Sachsen e. römisch fünf.
TÜV BAYERN
Westendstraße 199
D-80686 München
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0044 Rheinisch-Westfalischer Technischer Überwachungs-Verein e. V. Anlagentechnik GmbH.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0044 Rheinisch-Westfalischer Technischer Überwachungs-Verein e. römisch fünf. Anlagentechnik GmbH.
RW TÜV
Steubenstraße 53
D-45138 Essen
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0047 Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland e. V.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0047 Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland e. römisch fünf.
TÜV SÜD
Dudenstraße 28
D-68167 Mannheim
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0124
DEKRA A. G.
Schulze-Delitzsch-Straße 49
D-70565 Stuttgart
Maschinen:
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0158 DMT-Zertifizierungsstelle der DMT- Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH.
Franz-Fischer-Weg 61
D-45307 Essen
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich § 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
1.1. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)1.1. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0197 Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz GmbH.
TÜV RHxxx
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
Maschinen:
1. Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)1. Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0363 Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik
DPLF
Weissensteinstraße 70/72
D-34114 Kassel
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0391 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß Fleischwirtschaft
Lortzingstraße 2
D-55127 Mainz
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0392 Fachausschuß Holz beim Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Vollmöllerstraße 11
D-70563 Stuttgart 80
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0393 Zertifizierungsstelle der Fachausschüsse „Eisen und Metall III'' und „Hebezeuge II'' des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
Kreuzstraße 45
D-40210 Düsseldorf
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0417 Fachausschuß Verkehr Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert Max-Brauer-Allee 41
D-22765 Hamburg
Maschinen:
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0418 Fachausschuß Chemie Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert Kurfürsten-Anlage 62
D-69115 Heidelberg
Maschinen:
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0432 Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme und Produkte des staatlichen Materialprüfungsamtes
MPA-NRW
Marsbruchstraße 186
D-44287 Dortmund
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
1.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)1.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
DÄNEMARK:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0396 Dansk Teknologisk Institut - Industriel Teknologi
Teknologiparken
DK-8000 Arhus C
Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
FINNLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0401 Technical Research Centre of Finland
(VTT-Safety Engineering)
P.O. Box 656
SF-33101 Tampere
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0405 Electrical Inspectorate
P.O. Box 21
SF-00211 Helsinki
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
FRANKREICH:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0069 Union technique de l'automobile, du motocycle et du cycle Autodrome de Linas
F-91310 Montlhery
Maschinen:
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0070 Institut National de Recherche et de Securite
INRS
B.P. 27
F-54501 Vandoeuvre Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0071 Laboratoire National d'Essais
LNE
1, rue Gaston Boissier
F-75015 Paris
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0080 Institut National de l'Environnement Industriel et des Risques INERIS BP 2
F-60550 Verneuil en Halatte
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
1.1. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)1.1. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
1.2. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)1.2. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0082 Apave Lyonnaise
BP 3
F-69611 Tassin Cedex
Maschinen:
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0379 Apave du sud-ouest
Zone industrielle - BP 3
F-33370 Tresses Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0380 Centre Technique du Bois et de l'Ameublement
CTBA
10, Avenue de Saint-Mande
F-75012 Paris
Maschinen:
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0381 Association pour le developpement de l'institut de la viande BP 3 Saint-Jean
F-63015 Clermont-Ferrand Cedex 1
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1);(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,);
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1);1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägegutes oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,);
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2);1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,);
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3);1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,);
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0382 Apave de l'ouest
BP 289
F-44803 Saint Herblain Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0383 Apave du sud-est
32, rue Edmond Rostand
F-13292 Marseille Cedex 6
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Fisch und tiefgefrorenen Waren (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0384 AIF Services SA
AIF
Zone industrielle de Magre - BP 308
F-87008 Limoges Cedex
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0385 Association Interprofessionnelle de France
AINF
Zone industrielle - BP 259
F-59472 Seclin Cedex
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13) Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,) Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0386 Apave Nord-Picardie
BP 247
F-59019 Lille Cedex
Maschinen:
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0387 Apave Alsacienne
2, rue Thiers - BP 1347
F-68056 Mulhouse Cedex
Maschinen:
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle
Centre national du machinisme agricole, du genie rural, des eaux et
forets
CEMAGREF
Parc de Tourvoie - BP 121
F-92185 Antony Cedex
Maschinen:
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0389 Apave Normande
2, rue des Mouettes
F-76130 Mont Saint Aignan
Maschinen:
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0390 Controle et Prevention
34, rue Rennequin
F-75850 Paris Cedex 17
Maschinen:
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
IRLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0050 National Standards Authority of Ireland
NAI
Glasnevin
IRL-Dublin 9
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
ITALIEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0066 Istituto di Certificazione Europea Prodotti Industriali S.R.L.
ICEPI
Via Emilia Parmense 11A
I-29010 Pontenure (PC)
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0397 Organismo Certificazione Europea
OCE
Via Ancona, 21
I-00198 Roma
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
8.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)8.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
8.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)8.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0398 Istituto Ricerche, Prove ed Analisi
CPM
Via Artigiani, 63
I-25040 Bienno (BS)
Maschinen:
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
NIEDERLANDE:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0399 Stichting Aboma
ABOMA
Pascalstraat 9 - Postbus 141
NL-6710 BC Ede
Maschinen:
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0400 Stichting Nederlands Instituut voor Lifttechniek
(Liftinstituut)
Klaprozenweg 75
NL-1033 NN Amsterdam
Maschinen:
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0336 Stichting TNO Certification
TNO
Laan van Westenenk 541 - Postbus 541
NL-7300 AM Apeldoorn
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0344
KEMA NV
KEMA
Utrechtseweg 310 - Postbus 9035
NL-6800 ET Arnhem
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
SCHWEDEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0409 AB Svensk Anläggningsprovning (SA)Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0409 Ausschussbericht Svensk Anläggningsprovning (SA)
SA
Box 49306
S-100 29 Stockholm
Maschinen:
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0404 Statens Maskinprovningar
SMP
Box 7035
S-705 07 Uppsala
Maschinen:
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
SPANIEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0099 Asociacion Espanola de Normalizacion y Certificacion
AENOR
C/Fernandez de la Hoz 52
E-28010 Madrid
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0394 Laboratorios del Area de Verificacion de Maquinaria Centro Nacional de Verificacion de Maquinaria de Vizcaya C/Camino de la Dinamita s/n
E-48903 Baracaldo (Vizcaya)
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0395 Estacion Mecanica Agricola
EMA
Carretera de Toledo Km 6,800
E-28916 Leganes (Madrid)
Maschinen:
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Die nachfolgend angeführten zugelassenen Stellen in Spanien sind nur zuständig für
den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (§ 9 Abs. 3 Z 1 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit c, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (§ 9 Abs. 3 Z 2 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. c, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
für folgende Maschinen:
Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen und Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägegutes und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von
Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0052
ACI, S. A.
C/Duque de Sesto, 34
E-28009 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0053
Asistencia Tecnica Industrial S. A. E.
ATISAE
C/San Telmo, 28
E-28016 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0054
Bureau Veritas Espanol S. A.
C/Dr. Fleming 31-1
E-28036 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0055
Cualicontrol S. A.
C/Juan Bautista de Toledo, 31
E-28002 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0056
Entidad Colaboradora de la Administracion S. A.
E.C.A.
C/Travessera de Dalt, 130-134
E-08024 Barcelona
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0057
Eurocontrol S. A.
C/Zurbano, 48
E-28010 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0058
Inspeccion y Garantia de Calidad S. A.
I. G. C.römisch eins. G. C.
Ctro Empresaria Atica 7
Avda de Europea, 26 - Ed.5, Pl.1A
E-28224 Pozuelo de Alarcon (Madrid)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0059
Norcontrol S. A.
C/Francisco Gervas 14-1 B
E-28020 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0092
Centro de Inspeccion y Asistencia Tecnica, S. A.
CIAT
C/Piquer 7
E-28033 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0093
ICICT S. A.
C/Buenavista 30
E-08012 Barcelona
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0094
Lloyd's Register of Shipping
C/Princesa 29
E-28008 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0095
Novotec Consultores S. A.
C/Colombia 62
E-28016 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0096
Tecnos, Garantia de Calidad, S. A.
C/Mesena 19
E-28033 Madrid