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Anhang 5
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zu § 148
VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN STELLEN FÜR MASCHINEN UND FÜR
SICHERHEITSBAUTEILE FÜR MASCHINEN
(Stand: 1. März 1995)
Die nachstehend angeführten zugelassenen Stellen sind hinsichtlich der jeweils angeführten Maschinen und Sicherheitsbauteile für Maschinen zuständig für
die Durchführung von Baumusterprüfungen (§ 9 Abs. 3 Z 3 und Abs. 4 sowie § 10 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. b und lit. c, dritter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) samt Ausstellung der Baumusterbescheinigungen (§ 11 MSV bzw. Anhang VI Z 4 der Maschinenrichtlinie)die Durchführung von Baumusterprüfungen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 3 und Absatz 4, sowie Paragraph 10, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera b und Litera c,, dritter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) samt Ausstellung der Baumusterbescheinigungen (Paragraph 11, MSV bzw. Anhang römisch sechs Ziffer 4, der Maschinenrichtlinie)
den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (§ 9 Abs. 3 Z 1 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit c, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) undden Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) und
die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (§ 9 Abs. 3 Z 2 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. c, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie).die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie).
Allfällige Einschränkungen des Zuständigkeitsbereiches werden bei den zugelassenen Stellen besonders angemerkt.
ÖSTERREICH:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0408 Technischer Überwachungs-Verein Österreich
TÜV ÖSTERREICH
TÜV-A
Krugerstraße 16
A-1015 Wien
Telefon: (0222) 514 07, Telefax: (0222) 514 07-240
Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz
und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des
Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1
Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub
(§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts
und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem
Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und
Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
2. Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung
(§ 9 Abs. 1 Z 2)
3. Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit
Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung
(§ 9 Abs. 1 Z 3)
4. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und
Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung
und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und
gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von
Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
5. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des
§ 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie
genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen
Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die
Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
7. Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von
Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im
Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm
und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9
Abs. 1 Z 9)
10. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
11. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
12. Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen
(§ 9 Abs. 1 Z 12.1)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage
einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)
13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
14. Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur
Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder
einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1
Z 14)
15. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
16. Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines
Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9
Abs. 1 Z 16)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
1. Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie
Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren
(§ 9 Abs. 2 Z 1)
2. Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen
von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)
3. Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß
§ 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)
4. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2
Z 5)
BELGIEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0026
A.I.B. - Vincotte Inter
27 - 29, Avenue Andre Drouart
B-1160 Bruxelles
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0032 Technischer Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen-Anhalt e. V.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0032 Technischer Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen-Anhalt e. römisch fünf.
TÜV-HANNOVER/SACHSEN-ANHALT
TÜV CERT-Zertifizierungsstelle
Am TÜV 1
D-30519 Hannover
Maschinen:
1. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im
Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm
und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9
Abs. 1 Z 9)
2. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
3. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
4. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
5. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
1. Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie
Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren
(§ 9 Abs. 2 Z 1)
2. Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen
von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)
3. Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß
§ 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0034
Technischer Überwachungsverein Saarland e. V.
TÜV SAARLAND
TÜV CERT-Zertifizierungsstelle
Saarbrücker Straße 8
D-66280 Sulzbach
Maschinen:
1. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
2. Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines
Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16) Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0035
Technischer Überwachungsverein Berlin-Brandenburg e. V.
TÜV BERLIN-BRANDENBURG
TÜV CERT-Zertifizierungsstelle
Magirusstraße 5
D-12103 Berlin
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0036 Technischer Überwachungs-Verein Bayern-Sachsen e. V.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0036 Technischer Überwachungs-Verein Bayern-Sachsen e. römisch fünf.
TÜV BAYERN
TÜV CERT-Zertifizierungsstelle
Westendstraße 199
D-80686 München
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0044 Rheinisch-Westfalischer Technischer Überwachungs-Verein e. V. RW TÜV Anlagentechnik GmbHName, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0044 Rheinisch-Westfalischer Technischer Überwachungs-Verein e. römisch fünf. RW TÜV Anlagentechnik GmbH
TÜV CERT-Zertifizierungsstelle
Steubenstraße 53
D-45138 Essen
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0047 Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland e. V.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0047 Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland e. römisch fünf.
TÜV SÜDWESTDEUTSCHLAND
TÜV CERT-Zertifizierungsstelle
Dudenstraße 28
D-68167 Mannheim
Maschinen:
1. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im
Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm
und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9
Abs. 1 Z 9)
2. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
3. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0121
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit
BIA
Alte Heerstraße 111
D-53754 Sankt Augustin
Maschinen:
1. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
2. Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines
Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9
Abs. 1 Z 16)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
1. Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie
Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren
(§ 9 Abs. 2 Z 1)
2. Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen
von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)
3. Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß
§ 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0123
TÜV-Product Service GmbH
Ridlerstraße 31
D-80339 München
Maschinen:
1. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
2. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
3. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
4. Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines
Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16) Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0124
DEKRA A.G.
Prüf- und Zertifizierungsstelle
Schulze-Delitzsch-Straße 49
D-70565 Stuttgart
Maschinen:
1. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
2. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0158
DMT-Zertifizierungsstelle der DMT-Gesellschaft für Forschung und
Prüfung mbH.
Franz-Fischer-Weg 61
D-45307 Essen
Maschinen:
1. Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich § 9 Abs. 1
Z 12)
1.1. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0197
Technischer Überwachungs-Verein Rheinland
TÜV RHEINLAND
Sicherheit und Umweltschutz GmbH.
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0363 Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik
DPLF
Weissensteinstraße 70/72
D-34114 Kassel
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0366 Verband Deutscher Elektrotechniker e. V.Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0366 Verband Deutscher Elektrotechniker e. römisch fünf.
VDE
VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut
Merianstraße 28
D-63069 Offenbach
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0391 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß Fleischwirtschaft
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Lortzingstraße 2
D-55127 Mainz
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0392 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß Holz
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Vollmöllerstraße 11
D-70563 Stuttgart 80
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0393 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschüsse Eisen und Metall III und Hebezeug II Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-PrüfzertName, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0393 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschüsse Eisen und Metall römisch drei und Hebezeug römisch zwei Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Kreuzstraße 45
D-40120 Düsseldorf
Maschinen:
1. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im
Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm
und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9
Abs. 1 Z 9)
2. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
3. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
1. Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie
Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren
(§ 9 Abs. 2 Z 1)
2. Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen
von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)
3. Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen
gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0417
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuß Verkehr
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Max-Brauer-Allee 41
D-22765 Hamburg
Maschinen:
1. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0418
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuß Chemie
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Kurfürsten-Anlage 62
D-69115 Heidelberg
Maschinen:
1. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
2. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0432
Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme und Produkte des
staatlichen Materialprüfungsamtes
MPA-NRW
Marsbruchstraße 186
D-44287 Dortmund
Maschinen:
1. Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9
Abs. 1 Z 12)
1.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0494
SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
Markt 5
D-09111 Chemnitz
Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des
Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1
Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub
(§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts
und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem
Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und
Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
2. Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9
Abs. 1 Z 2)
3. Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit
Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung
(§ 9 Abs. 1 Z 3)
4. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und
Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung
und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und
gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
5. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des
§ 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie
genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen
Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die
Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
7. Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von
Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0515
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuß Tiefbau
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Am Knie 6
D-81241 München
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
1. Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)
2. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2
Z 5)
DÄNEMARK:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0396
Dansk Teknologisk Institut - Industriel Teknologi
Teknologiparken
DK-8000 Aarhus C
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen ( § 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen ( Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
FINNLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0401 VTT Manufacturing Technology
Safety Engineering
P.O. Box 17011
FIN-33101 Tampere
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0405 Electrical Inspectorate
P.O. Box 21
FIN-00211 Helsinki
Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz
und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des
Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1
Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub
(§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts
und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem
Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und
Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
2. Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9
Abs. 1 Z 2)
3. Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit
Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung
(§ 9 Abs. 1 Z 3)
4. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und
Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung
und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und
gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
5. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des
§ 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie
genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen
Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
6. Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von
Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
7. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
8. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
9. Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines
Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9
Abs. 1 Z 16)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
1. Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie
Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren
(§ 9 Abs. 2 Z 1)
2. Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen
von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0424
Teknillinen Tarkastuskeskus
TTK
P.O. Box 204
Lönnrotinkatu 37
FIN-00181 Helsinki
Maschinen:
1. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0504
Agricultural Research Centre of Finland
Institute of Agricultural Engineering
MTT/VAKOLA
Inspection Office
Vakolantie 55
FIN-03400 Vihti
Maschinen:
1. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des
§ 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie
genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen
Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
2. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
3. Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur
Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder
einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1
Z 14)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
1. Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)
2. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2
Z 5)
FRANKREICH:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0069
Union technique de l'automobile, du motocycle et du cycle
Autodrome de Linas
F-91310 Montlhery
Maschinen:
1. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0070
Institut National de Recherche et de Securite
INRS
B.P. 27
F-54501 Vandoeuvre Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0071 Laboratoire National d'Essais
LNE
1, rue Gaston Boissier
F-75015 Paris
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0080 Institut National de l'Environnement Industriel et des Risques INERIS BP 2
F-60550 Verneuil en Halatte
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
1.1. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)1.1. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
1.2. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)1.2. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0082
Apave Lyonnaise
BP 3
F-69611 Tassin Cedex
Maschinen:
1. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
2. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0379
Apave du sud-ouest
Zone industrielle - BP 3
F-33370 Tresses Cedex
Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz
und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des
Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1
Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub
(§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts
und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem
Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und
Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
2. Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9
Abs. 1 Z 2)
3. Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit
Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung
(§ 9 Abs. 1 Z 3)
4. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und
Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung
und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und
gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
5. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des
§ 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie
genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen
Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die
Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
7. Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von
Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0380
Centre Technique du Bois et de l'Ameublement
CTBA
10, Avenue de Saint-Mande
F-75012 Paris
Maschinen:
1. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0381
Association pour le developpement de l'Institut de la viande
BP 3 Saint-Jean
F-63015 Clermont-Ferrand Cedex 1
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorene Produkte (Teilbereich des § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorene Produkte (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorene Produkte (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorene Produkte (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0382 Apave de l'ouest
5, rue de la Johard'iere
BP 289
F-44803 Saint Herblain Cedex
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkten (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkten (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkte (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkte (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0383 Apave du sud-est
32, rue Edmond Rostand
F-13292 Marseille Cedex 6
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkten (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkten (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkte (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkte (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0384 AIF Services SA
AIF
Zone industrielle de Magre - BP 308
F-87008 Limoges Cedex
Maschinen:
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0385 Association Interprofessionnelle de France
AINF
Zone industrielle - BP 259
F-59472 Seclin Cedex
Maschinen:
1. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im
Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm
und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9
Abs. 1 Z 9)
2. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
3. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0386
Apave Nord-Picardie
BP 247
F-59019 Lille Cedex
Maschinen:
1. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0387
Apave Alsacienne
2, rue Thiers - BP 1347
F-68056 Mulhouse Cedex
Maschinen:
1. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0388
Centre national du machinisme agricole, du genie rural, des eaux et
forets
CEMAGREF
Parc de Tourvoie - BP 121
F-92185 Antony Cedex
Maschinen:
1. Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur
Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14) Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0389
Apave Normande
2, rue des Mouettes
F-76130 Mont Saint Aignan
Maschinen:
1. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0390
Controle et Prevention
34, rue Rennequin
F-75850 Paris Cedex 17
Maschinen:
1. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
IRLAND:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0050
National Standards Authority of Ireland
NSAI
Glasnevin
IRL-Dublin 9
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
ITALIEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0051 Istituto Italiano del Marchio di Qualita
IMQ
Via Quintiliano, 43
I-20138 Milano
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0066 Istituto di Certificazione Europea Prodotti Industriali S.R.L.
ICEPI
Via Emilia Parmense 11A
I-29010 Pontenure (PC)
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0067 Ing. Cesare Petrosillo
Petrosillo Engineering Group S.R.L.
Via Madre Grazie, 12
I-74100 Taranto
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0068 Istituto di Ricerche e Collaudi M. Masini S.R.L.
Via Moscova, 11
I-20017 Rho (Milano)
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0302 Agenzia Nazionale Certificazione Componenti in Pressione
ANCCP
Via Bronzino 3
I-20123 Milano
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0303 Istituto Certificazione Europea S.R.L.
ICE BO
Via Bentini 9
I-40013 Castel Maggiore (BO)
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0397 Organismo Certificazione Europea
OCE
Via Ancona 21
I-00198 Roma
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
8.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)8.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
8.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)8.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0398 Istituto Ricerche, Prove ed Analisi
CPM
Via Artigiani 63
I-25040 Bienno (BS)
Maschinen:
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0407 Istituto Giordano S.P.A
Via Rossini 2
I-47041 Bellaria - Igea Marina (FO)
Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz
und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des
Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1
Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub
(§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts
und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem
Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und
Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
2. Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9
Abs. 1 Z 2)
3. Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit
Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung
(§ 9 Abs. 1 Z 3)
4. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und
Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung
und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und
gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
5. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des
§ 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie
genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen
Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die
Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
7. Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von
Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im
Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm
und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9
Abs. 1 Z 9)
10. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
11. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
12. Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9
Abs. 1 Z 12.1)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage
einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)
13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
14. Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur
Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder
einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1
Z 14)
15. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0425
Istituto di Certificazione Industriale per la Meccanica
ICIM
Via Giardino 4
I-20123 Milano
Maschinen:
1. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
2. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
3. Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur
Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder
einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1
Z 14)
4. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0476
CERMET
Via Aldo Moro 22
I-40068 San Lazzaro di Savena (BO)
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0495 Industrial Engineering Consultants
IEC
Via Botticelli 51
I-10154 Torino
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0496 Modulo Uno
Via Cuorgne 21
I-10100 Torino
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
NIEDERLANDE:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0336 Stichting TNO Certification
TNO
Laan van Westenenk 501 - Postbus 541
NL-7300 AM Apeldoorn
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0344
KEMA NV
KEMA
Utrechtseweg 310 - Postbus 9035
NL-6800 ET Arnhem
Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von
Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9
Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des
Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1
Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub
(§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts
und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem
Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und
Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
2. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und
Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung
und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und
gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)
3. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
4. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme,
deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr
als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben
können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
5. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
6. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
7. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0399
Stichting Aboma
ABOMA
Pascalstraat 9 - Postbus 141
NL-6710 BC Ede
Maschinen:
1. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0400
Stichting Nederlands Instituut voor Lifttechniek
(Liftinstituut)
Klaprozenweg 75
NL-1033 NN Amsterdam
Maschinen:
1. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
2. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0502
Stichting Keuringsbureau Hout
SKH
Huizermaatweg 29
NL-1273 NA Huizen
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
NORWEGEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0434 Det Norske Veritas Industry AS
DNV
P.O.Box 300
N-1322 Hövik
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0470 Norwegian Board for Testing and Approval of Electric Equipment
NEMKO
P.O.Box 73
Blindern
N-0314 Oslo
Nur zuständig für
den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (§ 9 Abs. 3 Z 1 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit c, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (§ 9 Abs. 3 Z 2 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. c, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
für folgende Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
PORTUGAL:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0464 Centro de Apoio a Industria Metalomecanica
CATIM
Rua dos Platanos 197
P-4100 Porto
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)
SCHWEDEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0404 Statens Maskinprovningar
SMP
Box 7035
S-75007 Uppsala
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0409 AB Svensk Anläggningsprovning (SA)Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0409 Ausschussbericht Svensk Anläggningsprovning (SA)
SA
Box 49306
S-100 29 Stockholm
Maschinen:
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
SPANIEN:
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0099 Asociacion Espanola de Normalizacion y Certificacion
AENOR
C/Fernandez de la Hoz 52
E-28010 Madrid
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs.1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0163 Laboratorio Oficial Jose Maria de Madariaga
LOM
Calle Alenza 1-2
E-28003 Madrid
Maschinen:
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
1.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)1.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
1.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)1.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
1.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)1.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0394 Laboratorios del Area de Verificacion de Maquineria Centro Nacional de Verificacion de Maquineria de Viscaya C/Camino de la Dinamita s/n
E-48903 Baracaldo (Viscaya)
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0395 Estacion Mecanica Agricola
EMA
Carretera de Toledo Km 6,800
E-28916 Leganes (Madrid)
Maschinen:
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Die nachfolgend angeführten zugelassenen Stellen in Spanien sind nur zuständig für
den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (§ 9 Abs. 3 Z 1 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit c, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (§ 9 Abs. 3 Z 2 MSV bzw. Art. 8 Abs. 2 lit. c, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
für folgende Maschinen:
1. (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz
und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des
Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1
Z 1.1)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub
(§ 9 Abs. 1 Z 1.2)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem
Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts
und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem
Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und
Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)
2. Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9
Abs. 1 Z 2)
3. Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit
Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung
(§ 9 Abs. 1 Z 3)
4. Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und
Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung
und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und
gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch
und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)
5. Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des
§ 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie
genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen
Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)
6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die
Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)
7. Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von
Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)
8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)
9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme,
deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr
als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben
können (§ 9 Abs. 1 Z 9)
10. Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen
mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)
11. Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit
Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)
12. Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9
Abs. 1 Z 12.1)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage
einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)
13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit
Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)
14. Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur
Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder
einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1
Z 14)
15. Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)
16. Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines
Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9
Abs. 1 Z 16)
17. Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9
Abs. 1 Z 17)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0052
ACI, S.A.
ACI
C/Duque de Sesto, 34
E-28009 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0053
Asistencia Tecnica Industrial S.A.E.
ATISAE
C/San Telmo, 28
E-28016 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0054
Bureau Veritas Espanol S.A.
C/Dr. Fleming 31
E-28036 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0055
Cualicontrol S.A.
C/Juan Bautista de Toledo, 31
E-28002 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0056
Entidad Colaboradora de la Administracion S.A.
E.C.A.
C/Travesera de Dalt, 130 - 134
E-08024 Barcelona
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0057
Eurocontrol S.A.
C/Zurbano, 48
E-28010 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0058
Inspeccion y Garantia de Calidad S.A.
I.G.C.
Ctro Empresarial Atica 7
Avda de Europa, 26 - Ed.5, Pl.1A
E-28224 Pozuelo de Alarcon (Madrid)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0059
Norcontrol S.A.
C/Francisco Gervas 14-1 Grad B
E-28020 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0092
Centro de Inspeccion y Asistencia Tecnica, S.A.
CIAT
C/Piquer 7
E-28033 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0093
ICICT S.A.
C/Buenavista 30
E-08012 Barcelona
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0094
Lloyd's Register of Shipping
C/Princesa 29
E-28008 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0095
Novotec Consultores, S.A.
C/Colombia 62
E-28016 Madrid
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0096
Tecnos, Garantia de Calidad, S.A.
C/Mesena 39
E-28033 Madrid
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0038
Lloyd's Register of Shipping
Type Approval Department
Lloyd's Register House
29 Wellesley Road
GB-CR0 2AJ Croydon
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0041 Plant Safety Limited
Parklands
825a Wilmslow Road
Didsbury
GB-M20 8RE Manchester
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung § 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0360 British Standards Institution, Testing
Maylands Avenue
GB-HP2 4SQ Hemel Hempstead, Herts
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0463 Advanced Manufacturing Technology Research Institute
AMTRI
Hulley Road
GB-SK10 2NE Macclesfield, Cheshire
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0466 United Kingdom Atomic Energy Authority
AEA Technology
Machinery Certification Service
Thomson House - Risley
GB-WA3 6AT Warrington, Cheshire
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)
Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0524 ERA Technology Limited
Cleave Road
GB-HT22 7SA Leatherhead, Surrey
Maschinen:
(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)(Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)
1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1 Z 1.1)1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)
1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)
1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)
1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)
Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 2)Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 3)Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9 Abs. 1 Z 9)von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)
12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)
12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)
12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)
Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1 Z 14)Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9 Abs. 1 Z 16)Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9 Abs. 1 Z 17)Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (§ 9 Abs. 2 Z 1)Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2 Z 5)Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)