Rechtstracker.at

Anl. 5 MSV

Fassungen
06.05.1995 bis 26.04.1996 — BGBl. Nr. 301/1995
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 505.04.200328.12.2009 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 282/2008
Anl. 527.04.199604.04.2003 § → § BGBl. Nr. 199/1996
Anl. 506.05.199526.04.1996 § → § BGBl. Nr. 301/1995
Anl. 509.07.199405.05.1995 § → § BGBl. Nr. 503/1994
Anl. 528.04.199408.07.1994 BGBl. Nr. 306/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Maschinen-Sicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 301 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

06.05.1995BGBl. Nr. 301/1995

Außerkrafttretensdatum

26.04.1996danach: BGBl. Nr. 199/1996

Abkürzung

MSV

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

                                                           Anhang 5

                                                         ------------

                                                           zu § 148

VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN STELLEN FÜR MASCHINEN UND FÜR

SICHERHEITSBAUTEILE FÜR MASCHINEN

(Stand: 1. März 1995)

Die nachstehend angeführten zugelassenen Stellen sind hinsichtlich der jeweils angeführten Maschinen und Sicherheitsbauteile für Maschinen zuständig für

  • Strichaufzählung
    die Durchführung von Baumusterprüfungen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 3 und Absatz 4, sowie Paragraph 10, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera b und Litera c,, dritter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) samt Ausstellung der Baumusterbescheinigungen (Paragraph 11, MSV bzw. Anhang römisch sechs Ziffer 4, der Maschinenrichtlinie)
  • Strichaufzählung
    den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie) und
  • Strichaufzählung
    die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie).
Allfällige Einschränkungen des Zuständigkeitsbereiches werden bei den zugelassenen Stellen besonders angemerkt.

ÖSTERREICH:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0408 Technischer Überwachungs-Verein Österreich

TÜV ÖSTERREICH

TÜV-A

Krugerstraße 16

A-1015 Wien

Telefon: (0222) 514 07, Telefax: (0222) 514 07-240

Maschinen:

1.    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz

      und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)

1.1.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des

      Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1

      Z 1.1)

1.2.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub

      (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)

1.3.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts

      und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)

1.4.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem

      Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und

      Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)

2.    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung

      (§ 9 Abs. 1 Z 2)

3.    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit

      Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung

      (§ 9 Abs. 1 Z 3)

4.    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und

      Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung

      und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und

      gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von

      Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)

5.    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des

      § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie

      genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen

      Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)

6.    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die

      Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)

7.    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von

      Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)

8.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

9.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im

      Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm

      und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9

      Abs. 1 Z 9)

10.   Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

11.   Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

12.   Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen

      (§ 9 Abs. 1 Z 12.1)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage

      einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)

13.   Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

14.   Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur

      Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder

      einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1

      Z 14)

15.   Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

16.   Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines

      Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9

      Abs. 1 Z 16)

Sicherheitsbauteile für Maschinen:

1.    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie

      Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren

      (§ 9 Abs. 2 Z 1)

2.    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen

      von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)

3.    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß

      § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)

4.    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2

      Z 5)

                              BELGIEN:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle          Kenn-Nr. 0026

A.I.B. - Vincotte Inter

27 - 29, Avenue Andre Drouart

B-1160 Bruxelles

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0032 Technischer Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen-Anhalt e. römisch fünf.

TÜV-HANNOVER/SACHSEN-ANHALT

TÜV CERT-Zertifizierungsstelle

Am TÜV 1

D-30519 Hannover

Maschinen:

1.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im

      Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm

      und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9

      Abs. 1 Z 9)

2.    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

3.    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

4.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

5.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Sicherheitsbauteile für Maschinen:

1.    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie

      Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren

      (§ 9 Abs. 2 Z 1)

2.    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen

      von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)

3.    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß

      § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0034

Technischer Überwachungsverein Saarland e. V.

TÜV SAARLAND

TÜV CERT-Zertifizierungsstelle

Saarbrücker Straße 8

D-66280 Sulzbach

Maschinen:

1.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

2.    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines

Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle          Kenn-Nr. 0035

Technischer Überwachungsverein Berlin-Brandenburg e. V.

TÜV BERLIN-BRANDENBURG

TÜV CERT-Zertifizierungsstelle

Magirusstraße 5

D-12103 Berlin

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  4. Ziffer 5
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  5. Ziffer 6
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  6. Ziffer 7
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  7. Ziffer 8
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  8. Ziffer 9
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0036 Technischer Überwachungs-Verein Bayern-Sachsen e. römisch fünf.

TÜV BAYERN

TÜV CERT-Zertifizierungsstelle

Westendstraße 199

D-80686 München

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  8. Ziffer 9
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  9. Ziffer 10
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  10. Ziffer 11
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  11. Ziffer 12
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0044 Rheinisch-Westfalischer Technischer Überwachungs-Verein e. römisch fünf. RW TÜV Anlagentechnik GmbH

TÜV CERT-Zertifizierungsstelle

Steubenstraße 53

D-45138 Essen

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  10. Ziffer 11
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0047 Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland e. römisch fünf.

TÜV SÜDWESTDEUTSCHLAND

TÜV CERT-Zertifizierungsstelle

Dudenstraße 28

D-68167 Mannheim

Maschinen:

1.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im

      Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm

      und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9

      Abs. 1 Z 9)

2.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

3.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0121

Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit

BIA

Alte Heerstraße 111

D-53754 Sankt Augustin

Maschinen:

1.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

2.    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines

      Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9

      Abs. 1 Z 16)

Sicherheitsbauteile für Maschinen:

1.    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie

      Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren

      (§ 9 Abs. 2 Z 1)

2.    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen

      von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)

3.    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß

      § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0123

TÜV-Product Service GmbH

Ridlerstraße 31

D-80339 München

Maschinen:

1.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

2.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

3.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

4.    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines

Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle          Kenn-Nr. 0124

DEKRA A.G.

Prüf- und Zertifizierungsstelle

Schulze-Delitzsch-Straße 49

D-70565 Stuttgart

Maschinen:

1.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

2.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0158

DMT-Zertifizierungsstelle der DMT-Gesellschaft für Forschung und

Prüfung mbH.

Franz-Fischer-Weg 61

D-45307 Essen

Maschinen:

1.    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich § 9 Abs. 1

      Z 12)

1.1.  Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0197

Technischer Überwachungs-Verein Rheinland

TÜV RHEINLAND

Sicherheit und Umweltschutz GmbH.

Am Grauen Stein

D-51105 Köln

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  12. Ziffer 13
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  13. Ziffer 14
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0363 Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik

DPLF

Weissensteinstraße 70/72

D-34114 Kassel

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  2. Ziffer 3
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  3. Ziffer 4
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0366 Verband Deutscher Elektrotechniker e. römisch fünf.

VDE

VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut

Merianstraße 28

D-63069 Offenbach

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0391 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß Fleischwirtschaft

Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert

Lortzingstraße 2

D-55127 Mainz

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0392 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß Holz

Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert

Vollmöllerstraße 11

D-70563 Stuttgart 80

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0393 Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschüsse Eisen und Metall römisch drei und Hebezeug römisch zwei Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert

Kreuzstraße 45

D-40120 Düsseldorf

Maschinen:

1.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im

      Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm

      und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9

      Abs. 1 Z 9)

2.    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

3.    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

Sicherheitsbauteile für Maschinen:

1.    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie

      Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren

      (§ 9 Abs. 2 Z 1)

2.    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen

      von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)

3.    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen

      gemäß § 9 Abs. 1 Z 9, 10 und 11 MSV (§ 9 Abs. 2 Z 3)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0417

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß Verkehr

Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert

Max-Brauer-Allee 41

D-22765 Hamburg

Maschinen:

1.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle            Kenn-Nr. 0418

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß Chemie

Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert

Kurfürsten-Anlage 62

D-69115 Heidelberg

Maschinen:

1.    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

2.    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0432

Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme und Produkte des

staatlichen Materialprüfungsamtes

MPA-NRW

Marsbruchstraße 186

D-44287 Dortmund

Maschinen:

1.    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von § 9

      Abs. 1 Z 12)

1.2.  Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0494

SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH

Markt 5

D-09111 Chemnitz

Maschinen:

1.    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)

1.1.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des

      Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1

      Z 1.1)

1.2.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub

      (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)

1.3.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts

      und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)

1.4.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem

      Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und

      Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)

2.    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9

      Abs. 1 Z 2)

3.    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit

      Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung

      (§ 9 Abs. 1 Z 3)

4.    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und

      Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung

      und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und

      gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)

5.    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des

      § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie

      genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen

      Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)

6.    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die

      Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)

7.    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von

      Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)

8.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0515

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß Tiefbau

Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert

Am Knie 6

D-81241 München

Sicherheitsbauteile für Maschinen:

1.    Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)

2.    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2

      Z 5)

                              DÄNEMARK:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0396

Dansk Teknologisk Institut - Industriel Teknologi

Teknologiparken

DK-8000 Aarhus C

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen ( Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)

FINNLAND:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0401 VTT Manufacturing Technology

Safety Engineering

P.O. Box 17011

FIN-33101 Tampere

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  2. Ziffer 3
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0405 Electrical Inspectorate

P.O. Box 21

FIN-00211 Helsinki

Maschinen:

1.    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz

      und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)

1.1.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des

      Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1

      Z 1.1)

1.2.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub

      (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)

1.3.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts

      und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)

1.4.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem

      Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und

      Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)

2.    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9

      Abs. 1 Z 2)

3.    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit

      Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung

      (§ 9 Abs. 1 Z 3)

4.    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und

      Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung

      und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und

      gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)

5.    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des

      § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie

      genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen

      Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)

6.    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von

      Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)

7.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

8.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

9.    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines

      Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9

      Abs. 1 Z 16)

Sicherheitsbauteile für Maschinen:

1.    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie

      Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren

      (§ 9 Abs. 2 Z 1)

2.    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen

      von Zweihandschaltungen (§ 9 Abs. 2 Z 2)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr.: 0424

Teknillinen Tarkastuskeskus

TTK

P.O. Box 204

Lönnrotinkatu 37

FIN-00181 Helsinki

Maschinen:

1.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0504

Agricultural Research Centre of Finland

Institute of Agricultural Engineering

MTT/VAKOLA

Inspection Office

Vakolantie 55

FIN-03400 Vihti

Maschinen:

1.    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des

      § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie

      genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen

      Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)

2.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

3.    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur

      Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder

      einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1

      Z 14)

Sicherheitsbauteile für Maschinen:

1.    Überrollschutzaufbau (ROPS) (§ 9 Abs. 2 Z 4)

2.    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (§ 9 Abs. 2

      Z 5)

                             FRANKREICH:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0069

Union technique de l'automobile, du motocycle et du cycle

Autodrome de Linas

F-91310 Montlhery

Maschinen:

1.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0070

Institut National de Recherche et de Securite

INRS

B.P. 27

F-54501 Vandoeuvre Cedex

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0071 Laboratoire National d'Essais

LNE

1, rue Gaston Boissier

F-75015 Paris

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0080 Institut National de l'Environnement Industriel et des Risques INERIS BP 2

F-60550 Verneuil en Halatte

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

1.1. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

1.2. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle              Kenn-Nr. 0082

Apave Lyonnaise

BP 3

F-69611 Tassin Cedex

Maschinen:

1.    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

2.    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle          Kenn-Nr. 0379

Apave du sud-ouest

Zone industrielle - BP 3

F-33370 Tresses Cedex

Maschinen:

1.    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz

      und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 1)

1.1.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des

      Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1

      Z 1.1)

1.2.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub

      (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)

1.3.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts

      und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)

1.4.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem

      Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und

      Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)

2.    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9

      Abs. 1 Z 2)

3.    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit

      Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung

      (§ 9 Abs. 1 Z 3)

4.    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und

      Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung

      und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und

      gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)

5.    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des

      § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie

      genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen

      Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)

6.    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die

      Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)

7.    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von

      Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0380

Centre Technique du Bois et de l'Ameublement

CTBA

10, Avenue de Saint-Mande

F-75012 Paris

Maschinen:

1.   Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle          Kenn-Nr. 0381

Association pour le developpement de l'Institut de la viande

BP 3 Saint-Jean

F-63015 Clermont-Ferrand Cedex 1

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorene Produkte (Teilbereich des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorene Produkte (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0382 Apave de l'ouest

5, rue de la Johard'iere

BP 289

F-44803 Saint Herblain Cedex

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkten (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkte (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0383 Apave du sud-est

32, rue Edmond Rostand

F-13292 Marseille Cedex 6

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkten (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch sowie tiefgefrorenen Produkte (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0384 AIF Services SA

AIF

Zone industrielle de Magre - BP 308

F-87008 Limoges Cedex

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  2. Ziffer 2
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  3. Ziffer 3
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0385 Association Interprofessionnelle de France

AINF

Zone industrielle - BP 259

F-59472 Seclin Cedex

Maschinen:

1.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im

      Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm

      und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9

      Abs. 1 Z 9)

2.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

3.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0386

Apave Nord-Picardie

BP 247

F-59019 Lille Cedex

Maschinen:

1.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0387

Apave Alsacienne

2, rue Thiers - BP 1347

F-68056 Mulhouse Cedex

Maschinen:

1.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0388

Centre national du machinisme agricole, du genie rural, des eaux et

forets

CEMAGREF

Parc de Tourvoie - BP 121

F-92185 Antony Cedex

Maschinen:

1.    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur

Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0389

Apave Normande

2, rue des Mouettes

F-76130 Mont Saint Aignan

Maschinen:

1.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0390

Controle et Prevention

34, rue Rennequin

F-75850 Paris Cedex 17

Maschinen:

1.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

                               IRLAND:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0050

National Standards Authority of Ireland

NSAI

Glasnevin

IRL-Dublin 9

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)

ITALIEN:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0051 Istituto Italiano del Marchio di Qualita

IMQ

Via Quintiliano, 43

I-20138 Milano

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0066 Istituto di Certificazione Europea Prodotti Industriali S.R.L.

ICEPI

Via Emilia Parmense 11A

I-29010 Pontenure (PC)

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  7. Ziffer 8
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  8. Ziffer 9
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0067 Ing. Cesare Petrosillo

Petrosillo Engineering Group S.R.L.

Via Madre Grazie, 12

I-74100 Taranto

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  12. Ziffer 13
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0068 Istituto di Ricerche e Collaudi M. Masini S.R.L.

Via Moscova, 11

I-20017 Rho (Milano)

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  5. Ziffer 6
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  6. Ziffer 7
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  7. Ziffer 8
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  8. Ziffer 9
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  9. Ziffer 10
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  10. Ziffer 11
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0302 Agenzia Nazionale Certificazione Componenti in Pressione

ANCCP

Via Bronzino 3

I-20123 Milano

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0303 Istituto Certificazione Europea S.R.L.

ICE BO

Via Bentini 9

I-40013 Castel Maggiore (BO)

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0397 Organismo Certificazione Europea

OCE

Via Ancona 21

I-00198 Roma

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  3. Ziffer 4
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  4. Ziffer 5
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  5. Ziffer 6
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  6. Ziffer 7
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  7. Ziffer 8
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

8.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

8.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

  1. Ziffer 9
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0398 Istituto Ricerche, Prove ed Analisi

CPM

Via Artigiani 63

I-25040 Bienno (BS)

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  2. Ziffer 2
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  3. Ziffer 3
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  4. Ziffer 4
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0407 Istituto Giordano S.P.A

Via Rossini 2

I-47041 Bellaria - Igea Marina (FO)

Maschinen:

1.    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz

      und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)

1.1.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des

      Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1

      Z 1.1)

1.2.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub

      (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)

1.3.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts

      und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)

1.4.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem

      Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und

      Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)

2.    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9

      Abs. 1 Z 2)

3.    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit

      Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung

      (§ 9 Abs. 1 Z 3)

4.    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und

      Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung

      und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und

      gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)

5.    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des

      § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhang IV der Maschinen-Richtlinie

      genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen

      Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)

6.    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die

      Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)

7.    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von

      Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)

8.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

9.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im

      Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm

      und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (§ 9

      Abs. 1 Z 9)

10.   Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

11.   Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

12.   Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9

      Abs. 1 Z 12.1)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage

      einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)

13.   Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

14.   Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur

      Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder

      einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1

      Z 14)

15.   Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0425

Istituto di Certificazione Industriale per la Meccanica

ICIM

Via Giardino 4

I-20123 Milano

Maschinen:

1.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

2.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

3.    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur

      Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder

      einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1

      Z 14)

4.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0476

CERMET

Via Aldo Moro 22

I-40068 San Lazzaro di Savena (BO)

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0495 Industrial Engineering Consultants

IEC

Via Botticelli 51

I-10154 Torino

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  7. Ziffer 8
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0496 Modulo Uno

Via Cuorgne 21

I-10100 Torino

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)

NIEDERLANDE:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0336 Stichting TNO Certification

TNO

Laan van Westenenk 501 - Postbus 541

NL-7300 AM Apeldoorn

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  10. Ziffer 11
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0344

KEMA NV

KEMA

Utrechtseweg 310 - Postbus 9035

NL-6800 ET Arnhem

Maschinen:

1.    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zur Bearbeitung von

      Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9

      Abs. 1 Z 1)

1.1.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des

      Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1

      Z 1.1)

1.2.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub

      (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)

1.3.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts

      und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)

1.4.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem

      Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und

      Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)

2.    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und

      Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung

      und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Fleisch und

      gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von § 9 Abs. 1 Z 4)

3.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

4.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme,

      deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr

      als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben

      können (§ 9 Abs. 1 Z 9)

5.    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

6.    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

7.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0399

Stichting Aboma

ABOMA

Pascalstraat 9 - Postbus 141

NL-6710 BC Ede

Maschinen:

1.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle          Kenn-Nr. 0400

Stichting Nederlands Instituut voor Lifttechniek

(Liftinstituut)

Klaprozenweg 75

NL-1033 NN Amsterdam

Maschinen:

1.    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

2.    Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle             Kenn-Nr. 0502

Stichting Keuringsbureau Hout

SKH

Huizermaatweg 29

NL-1273 NA Huizen

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)

NORWEGEN:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0434 Det Norske Veritas Industry AS

DNV

P.O.Box 300

N-1322 Hövik

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
  4. Ziffer 4
    Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
  5. Ziffer 5
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0470 Norwegian Board for Testing and Approval of Electric Equipment

NEMKO

P.O.Box 73

Blindern

N-0314 Oslo

Nur zuständig für

  • Strichaufzählung
    den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
  • Strichaufzählung
    die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
für folgende Maschinen:
  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)

PORTUGAL:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0464 Centro de Apoio a Industria Metalomecanica

CATIM

Rua dos Platanos 197

P-4100 Porto

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
  4. Ziffer 4
    Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
  5. Ziffer 5
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)

SCHWEDEN:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0404 Statens Maskinprovningar

SMP

Box 7035

S-75007 Uppsala

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  2. Ziffer 3
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  3. Ziffer 4
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr.: 0409 Ausschussbericht Svensk Anläggningsprovning (SA)

SA

Box 49306

S-100 29 Stockholm

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  2. Ziffer 2
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  3. Ziffer 3
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  4. Ziffer 4
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)

SPANIEN:

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0099 Asociacion Espanola de Normalizacion y Certificacion

AENOR

C/Fernandez de la Hoz 52

E-28010 Madrid

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0163 Laboratorio Oficial Jose Maria de Madariaga

LOM

Calle Alenza 1-2

E-28003 Madrid

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

1.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

1.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

1.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 2
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0394 Laboratorios del Area de Verificacion de Maquineria Centro Nacional de Verificacion de Maquineria de Viscaya C/Camino de la Dinamita s/n

E-48903 Baracaldo (Viscaya)

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Teilbereich von Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)

Name, Adresse und Zuständigkeit der Stelle Kenn-Nr. 0395 Estacion Mecanica Agricola

EMA

Carretera de Toledo Km 6,800

E-28916 Leganes (Madrid)

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
    Die nachfolgend angeführten zugelassenen Stellen in Spanien sind nur zuständig für
    • Strichaufzählung
      den Empfang und die Aufbewahrung der technischen Bauunterlagen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer eins, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, erster Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
    • Strichaufzählung
      die Prüfung der technischen Bauunterlagen und die Ausstellung einer Bescheinigung darüber (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 2, MSV bzw. Artikel 8, Absatz 2, Litera c,, zweiter Spiegelstrich der Maschinenrichtlinie)
für folgende Maschinen:

1.    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz

      und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 1)

1.1.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des

      Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (§ 9 Abs. 1

      Z 1.1)

1.2.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub

      (§ 9 Abs. 1 Z 1.2)

1.3.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem

      Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts

      und Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.3)

1.4.  Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem

      Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und

      Handbeschickung und/oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 1.4)

2.    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (§ 9

      Abs. 1 Z 2)

3.    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit

      Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung

      (§ 9 Abs. 1 Z 3)

4.    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und

      Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung

      und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und

      gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch

      und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 4)

5.    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des

      § 9 Abs. 1 MSV bzw. Anhangs IV der Maschinen-Richtlinie

      genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen

      Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 5)

6.    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die

      Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 6)

7.    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von

      Holz und gleichartigen Werkstoffen (§ 9 Abs. 1 Z 7)

8.    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (§ 9 Abs. 1 Z 8)

9.    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung

      von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme,

      deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr

      als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben

      können (§ 9 Abs. 1 Z 9)

10.   Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen

      mit Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 10)

11.   Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit

      Handbeschickung oder Handentnahme (§ 9 Abs. 1 Z 11)

12.   Maschinen für den Einsatz unter Tage (§ 9 Abs. 1 Z 12)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (§ 9

      Abs. 1 Z 12.1)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (§ 9 Abs. 1 Z 12.2)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage

      einsetzbaren Maschinen (§ 9 Abs. 1 Z 12.3)

13.   Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit

      Preßvorrichtung (§ 9 Abs. 1 Z 13)

14.   Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur

      Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder

      einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (§ 9 Abs. 1

      Z 14)

15.   Hebebühnen für Fahrzeuge (§ 9 Abs. 1 Z 15)

16.   Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines

      Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (§ 9

      Abs. 1 Z 16)

17.   Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (§ 9

      Abs. 1 Z 17)

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0052

ACI, S.A.

ACI

C/Duque de Sesto, 34

E-28009 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0053

Asistencia Tecnica Industrial S.A.E.

ATISAE

C/San Telmo, 28

E-28016 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0054

Bureau Veritas Espanol S.A.

C/Dr. Fleming 31

E-28036 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0055

Cualicontrol S.A.

C/Juan Bautista de Toledo, 31

E-28002 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0056

Entidad Colaboradora de la Administracion S.A.

E.C.A.

C/Travesera de Dalt, 130 - 134

E-08024 Barcelona

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0057

Eurocontrol S.A.

C/Zurbano, 48

E-28010 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0058

Inspeccion y Garantia de Calidad S.A.

I.G.C.

Ctro Empresarial Atica 7

Avda de Europa, 26 - Ed.5, Pl.1A

E-28224 Pozuelo de Alarcon (Madrid)

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0059

Norcontrol S.A.

C/Francisco Gervas 14-1 Grad B

E-28020 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0092

Centro de Inspeccion y Asistencia Tecnica, S.A.

CIAT

C/Piquer 7

E-28033 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0093

ICICT S.A.

C/Buenavista 30

E-08012 Barcelona

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0094

Lloyd's Register of Shipping

C/Princesa 29

E-28008 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0095

Novotec Consultores, S.A.

C/Colombia 62

E-28016 Madrid

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0096

Tecnos, Garantia de Calidad, S.A.

C/Mesena 39

E-28033 Madrid

                       VEREINIGTES KÖNIGREICH

Name und Adresse der Stelle                            Kenn-Nr. 0038

Lloyd's Register of Shipping

Type Approval Department

Lloyd's Register House

29 Wellesley Road

GB-CR0 2AJ Croydon

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhangs römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
  4. Ziffer 4
    Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
  5. Ziffer 5
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)

Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0041 Plant Safety Limited

Parklands

825a Wilmslow Road

Didsbury

GB-M20 8RE Manchester

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  11. Ziffer 12
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  12. Ziffer 13
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  13. Ziffer 14
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  14. Ziffer 15
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
  4. Ziffer 4
    Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
  5. Ziffer 5
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)

Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0360 British Standards Institution, Testing

Maylands Avenue

GB-HP2 4SQ Hemel Hempstead, Herts

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
  4. Ziffer 4
    Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
  5. Ziffer 5
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)

Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0463 Advanced Manufacturing Technology Research Institute

AMTRI

Hulley Road

GB-SK10 2NE Macclesfield, Cheshire

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)

Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0466 United Kingdom Atomic Energy Authority

AEA Technology

Machinery Certification Service

Thomson House - Risley

GB-WA3 6AT Warrington, Cheshire

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
  4. Ziffer 4
    Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
  5. Ziffer 5
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)

Name und Adresse der Stelle Kenn-Nr. 0524 ERA Technology Limited

Cleave Road

GB-HT22 7SA Leatherhead, Surrey

Maschinen:

  1. Ziffer eins
    (Einblatt- und Mehrblatt-)Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen und zum Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,)

1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit feststehendem Tisch, mit Handvorschub des Sägeguts oder mit abnehmbarem Vorschubapparat (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt eins,)

1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit Pendelbock oder Pendelschlitten, mit Handvorschub (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 2,)

1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Werkzeug, mit bauarteigenem mechanischem Vorschub des Sägeguts und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 3,)

1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Werkzeug, mit mechanischer Vorschubvorrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins Punkt 4,)

  1. Ziffer 2
    Abrichthobel mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2,)
  2. Ziffer 3
    Hobelmaschinen für die einseitige Bearbeitung mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 3,)
  3. Ziffer 4
    Bandsägen mit beweglichem oder unbeweglichem Sägetisch und Bandsägen mit beweglichem Schlitten mit Handbeschickung und/oder Handentnahme für das Bearbeiten von Holz und gleichartigen Werkstoffen oder für das Bearbeiten von Fleisch und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4,)
  4. Ziffer 5
    Kombinierte Maschinen der unter den Nummern 1 bis 4 und 7 des Paragraph 9, Absatz eins, MSV bzw. Anhang römisch vier der Maschinen-Richtlinie genannten Typen für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5,)
  5. Ziffer 6
    Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 6,)
  6. Ziffer 7
    Unterfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und gleichartigen Werkstoffen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 7,)
  7. Ziffer 8
    Handkettensägen für die Holzbearbeitung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 8,)
  8. Ziffer 9
    Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung
    von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren im Fertigungsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9,)
  9. Ziffer 10
    Kunststoffspritzgießmaschinen und Kunststofformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 10,)
  10. Ziffer 11
    Gummispritzgießmaschinen und Gummiformpreßmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11,)
  11. Ziffer 12
    Maschinen für den Einsatz unter Tage (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12,)

12.1. Schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt eins,)

12.2. Hydraulischer Schreitausbau (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 2,)

12.3. Verbrennungsmotoren für die Ausrüstung von unter Tage einsetzbaren Maschinen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 12 Punkt 3,)

  1. Ziffer 13
    Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Preßvorrichtung (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 13,)
  2. Ziffer 14
    Abnehmbare Schutzeinrichtungen und Gelenkwellen zur Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine oder einer Zugmaschine und einer angetriebenen Maschine (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 14,)
  3. Ziffer 15
    Hebebühnen für Fahrzeuge (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 15,)
  4. Ziffer 16
    Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 16,)
  5. Ziffer 17
    Maschinen für die Herstellung von pyrotechnischen Sätzen (Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 17,)
Sicherheitsbauteile für Maschinen:
  1. Ziffer eins
    Sensorgesteuerte Personenschutzeinrichtungen, wie Lichtschranken, Schaltmatten, elektromagnetische Detektoren (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins,)
  2. Ziffer 2
    Logikeinheiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsfunktionen von Zweihandschaltungen (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 2,)
  3. Ziffer 3
    Selbsttätige bewegliche Schutzeinrichtungen für Maschinen gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 9, 10 und 11 MSV (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 3,)
  4. Ziffer 4
    Überrollschutzaufbau (ROPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4,)
  5. Ziffer 5
    Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,)

Gesetzesnummer

10007548

Dokumentnummer

NOR12086608

Alte Dokumentnummer

N5199548029J