Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 316/1995Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Gewährung der Beihilfe
§ 4. Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA durch den Lagerhalter mittels eines von der AMA aufgelegten Formblatts einzubringen. Paragraph 4, Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA durch den Lagerhalter mittels eines von der AMA aufgelegten Formblatts einzubringen.
Dokumentnummer
NOR12086612
Alte Dokumentnummer
N5199548064J