Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 316/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2008Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Inkrafttretensdatum
01.07.2007
Außerkrafttretensdatum
31.08.2008aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2008
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Gewährung der Beihilfe
§ 4. Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA durch den Vertragsnehmer mittels eines von der AMA aufgelegten Formblatts einzubringen. Paragraph 4, Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA durch den Vertragsnehmer mittels eines von der AMA aufgelegten Formblatts einzubringen.
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2008
Dokumentnummer
NOR40089660