Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 316/1995 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 337/2004Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Gewährung der Beihilfe
§ 4. Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA durch den Vertragsnehmer mittels eines von der AMA aufgelegten Formblatts einzubringen. Paragraph 4, Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA durch den Vertragsnehmer mittels eines von der AMA aufgelegten Formblatts einzubringen.
Dokumentnummer
NOR40055214