Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 86/1948Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 50Paragraph 50
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
ABSCHNITT IIIABSCHNITT römisch drei
Übergangs- und Schlußbestimmungen
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§ 50. Dieses Bundesgesetz tritt einen Monat nach seiner Kundmachung in Kraft. Die auf Grund dieses Bundesgesetzes zu erlassenden Verordnungen können schon von dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tage an erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft. Paragraph 50, Dieses Bundesgesetz tritt einen Monat nach seiner Kundmachung in Kraft. Die auf Grund dieses Bundesgesetzes zu erlassenden Verordnungen können schon von dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tage an erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.
Dokumentnummer
NOR12092803
alte Dokumentnummer
N61948100530