Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 244/1965 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 567/1981Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4aAnlage 4 a
Text
Anlage 4a
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Lehrverpflichtungsgruppe IVa Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a
Bildnerische Erziehung an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an höheren Schulen und an Akademien für Sozialarbeit.
Musikerziehung an Akademien für Sozialarbeit, an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Anmerkung
Die in den Anlagen (in Verbindung mit § 2 Abs. 1) vorgenommenen
Einreihungen der Unterrichtsgegenstände sind zum Teil nicht mehr
aktuell, weil die angeführten Unterrichtsgegenstände aufgrund von
Änderungen der Schulorganisation und/oder der Lehrpläne nicht mehr
oder nicht mehr unter dieser Bezeichnung geführt werden. Hinsichtlich
nicht erfaßter oder neuer Unterrichtsgegenstände enthält § 7 Abs. 1
eine Ermächtigung zur Einreihung im Verordnungsweg. Auch die
Schulartbezeichnungen sind zum Teil durch Änderungen der
Schulorganisation überholt.
Dokumentnummer
NOR12095188
alte Dokumentnummer
N6196513880R