Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 244/1965 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 362/1991Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4aAnlage 4 a
Beachte
Hinsichtlich der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe klassenweise
gestaffeltes Außerkrafttreten (§ 15 Abs. 9 idF BGBl. Nr. 665/1994)gestaffeltes Außerkrafttreten (Paragraph 15, Absatz 9, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994,)
31. 8. 1994 (1. und 2. Klasse)
31. 8. 1995 (3. Klasse)
Text
Anlage 4a
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Lehrverpflichtungsgruppe IVa Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a
Bildnerische Erziehung an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an höheren Schulen und an Akademien für Sozialarbeit.
Entwurf- und Modezeichnen an höheren Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik und an deren Sonderformen, an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik einschließlich der Fachrichtung Herrenbekleidung und der Sonderform für Gehörlose sowie an Meisterklassen für Damenkleidermacher und Herrenkleidermacher.
Musikerziehung an Akademien für Sozialarbeit, an Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, für Kindergärtnerinnen und für Erzieher, an allgemeinbildenden höheren Schulen und an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Anmerkung
Die in den Anlagen (in Verbindung mit § 2 Abs. 1) vorgenommenen
Einreihungen der Unterrichtsgegenstände sind zum Teil nicht mehr
aktuell, weil die angeführten Unterrichtsgegenstände aufgrund von
Änderungen der Schulorganisation und/oder der Lehrpläne nicht mehr
oder nicht mehr unter dieser Bezeichnung geführt werden. Hinsichtlich
nicht erfaßter oder neuer Unterrichtsgegenstände enthält § 7 Abs. 1
eine Ermächtigung zur Einreihung im Verordnungsweg. Auch die
Schulartbezeichnungen sind zum Teil durch Änderungen der
Schulorganisation überholt.
Schlagworte
Entwurfzeichnen
Dokumentnummer
NOR12105361
alte Dokumentnummer
N6199112955H