Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.01.1978 bis 11.01.1985 — BGBl. Nr. 687/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 212.01.198514.03.1989 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 120/1989
§ 201.01.197811.01.1985 BGBl. Nr. 687/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

römisch fünf über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAA

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 687 aus 1977,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1978BGBl. Nr. 687/1977

Außerkrafttretensdatum

11.01.1985

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Paragraph 2,

Im Auswahlverfahren für den Höheren Dienst sind zu bewerten:

  1. Ziffer eins
    das Verständnis für politische, wirtschaftspolitische, kulturelle und rechtliche Zusammenhänge im Bereich der internationalen Beziehungen (auf der Grundlage einer Klausurarbeit);
  2. Ziffer 2
    die Kenntnis von Fremdsprachen (auf der Grundlage der schriftlichen Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und Französische);
  3. Ziffer 3
    das Gedächtnis (auf der Grundlage der schriftlichen Wiedergabe eines vorgelesenen Textes);
  4. Ziffer 4
    die Allgemeinbildung und das historische, volkswirtschaftliche, völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Fachwissen (auf der Grundlage eines Gespräches mit den Mitgliedern der im Paragraph 4, Absatz eins, genannten Kommission);
  5. Ziffer 5
    die Ausdrucksfähigkeit im Deutschen, Englischen und Französischen (auf der Grundlage eines Gespräches mit den Mitgliedern der im Paragraph 4, Absatz eins, genannten Kommission);
  6. Ziffer 6
    die allgemeine geistige, körperliche und charakterliche Eignung für eine Dienstleistung im In- und Ausland (auf der Grundlage eines Gespräches mit den Mitgliedern der im Paragraph 4, Absatz eins, genannten Kommission sowie der erforderlichen Untersuchungen und Erhebungen).

Schlagworte

Test

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2025

Gesetzesnummer

10008419

Dokumentnummer

NOR12098157

Alte Dokumentnummer

N61977158050

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/687/P2/NOR12098157