Kurztitel
Reisegebührenvorschrift 1955
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 133/1955 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 263/1978BGBl.Nr. 133 aus 1955, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 263/1978
Index
63/05 Reisegebührenvorschrift
Text
III. HAUPTSTÜCKrömisch drei. HAUPTSTÜCK
Vertragsbedienstete
§ 74.Paragraph 74,
Die Bestimmungen des I., II. und IV. Hauptstückes sind auf die Vertragsbediensteten des Bundes (§ 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948) mit der Abweichung sinngemäß anzuwenden, daß die Vertragsbediensteten in folgende Gebührenstufen eingereiht werden: Die Bestimmungen des römisch eins., römisch zwei. und römisch vier. Hauptstückes sind auf die Vertragsbediensteten des Bundes (Paragraph eins, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948) mit der Abweichung sinngemäß anzuwenden, daß die Vertragsbediensteten in folgende Gebührenstufen eingereiht werden:
Gebührenstufe Personenkreis
1 Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I der
Entlohnungsgruppe e, der Entlohnungsgruppe d bis
Entlohnungsstufe 15 einschließlich, der Entlohnungsgruppe c
bis Entlohnungsstufe 11 einschließlich;
Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas II der Entlohnungsgruppen p 5 und p 4 sowie der Entlohnungsgruppen p 3 bis p 1 bis Entlohnungsstufe 15 einschließlich;Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas römisch zwei der Entlohnungsgruppen p 5 und p 4 sowie der Entlohnungsgruppen p 3 bis p 1 bis Entlohnungsstufe 15 einschließlich;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas I L der Entlohnungsgruppe l 3 bis Entlohnungsstufe 7 einschließlich;Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 3 bis Entlohnungsstufe 7 einschließlich;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L der Entlohnungsgruppe l 3.Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch zwei L der Entlohnungsgruppe l 3.
2 Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I der Entlohnungsgruppe d ab der Entlohnungsstufe 16, der Entlohnungsgruppe c ab der Entlohnungsstufe 12 und der Entlohnungsgruppe b bis Entlohnungsstufe 9 einschließlich;2 Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas römisch eins der Entlohnungsgruppe d ab der Entlohnungsstufe 16, der Entlohnungsgruppe c ab der Entlohnungsstufe 12 und der Entlohnungsgruppe b bis Entlohnungsstufe 9 einschließlich;
Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas II der Entlohnungsgruppen p 3 bis p 1 ab der Entlohnungsstufe 16;Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas römisch zwei der Entlohnungsgruppen p 3 bis p 1 ab der Entlohnungsstufe 16;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas I L der Entlohnungsgruppe l 3 in den Entlohnungsstufen 8 bis 11 einschließlich, der Entlohnungsgruppe l 2b 1 bis Entlohnungsstufe 7 einschließlich, der Entlohnungsgruppen l 2b 2, l 2b 3 und l 2a 1 bis Entlohnungsstufe 5 einschließlich und der Entlohnungsgruppe l 2a 2 bis Entlohnungsstufe 4 einschließlich;Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 3 in den Entlohnungsstufen 8 bis 11 einschließlich, der Entlohnungsgruppe l 2b 1 bis Entlohnungsstufe 7 einschließlich, der Entlohnungsgruppen l 2b 2, l 2b 3 und l 2a 1 bis Entlohnungsstufe 5 einschließlich und der Entlohnungsgruppe l 2a 2 bis Entlohnungsstufe 4 einschließlich;
Gebührenstufe Personenkreis
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L der
Entlohnungsgruppen l 2a und l 2b.
3 Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas I der
Entlohnungsgruppe b ab der Entlohnungsstufe 10 und der Entlohnungsgruppe a;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas I L der Entlohnungsgruppe l 3 ab der Entlohnungsstufe 12, der Entlohnungsgruppe l 2b 1 ab der Entlohnungsstufe 8, der Entlohnungsgruppen l 2b 2, l 2b 3 und l 2a 1 ab der Entlohnungsstufe 6, der Entlohnungsgruppe l 2a 2 ab der Entlohnungsstufe 5 und der Entlohnungsgruppen l 1 und l pa;Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch eins L der Entlohnungsgruppe l 3 ab der Entlohnungsstufe 12, der Entlohnungsgruppe l 2b 1 ab der Entlohnungsstufe 8, der Entlohnungsgruppen l 2b 2, l 2b 3 und l 2a 1 ab der Entlohnungsstufe 6, der Entlohnungsgruppe l 2a 2 ab der Entlohnungsstufe 5 und der Entlohnungsgruppen l 1 und l pa;
Vertragslehrer des Entlohnungsschemas II L der Entlohnungsgruppen l 1 und l pa.Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch zwei L der Entlohnungsgruppen l 1 und l pa.