Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 280/1980Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 41Paragraph 41
Index
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text
§ 41. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Innerhalb des Schichtturnus darf die Wochenarbeitszeit die nach § 37 zulässige Dauer nicht überschreiten. Paragraph 41, Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Innerhalb des Schichtturnus darf die Wochenarbeitszeit die nach Paragraph 37, zulässige Dauer nicht überschreiten.
Schlagworte
Turnus, Arbeitszeit, Schichtarbeit
Dokumentnummer
NOR12099454
Alte Dokumentnummer
N6198015887S