Rechtstracker.at

Anl. 10/06

Fassungen
12.09.1983 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10/0601.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 10/0612.09.198331.08.1990 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 6

Inkrafttretensdatum

12.09.1983BGBl. Nr. 307/1984

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch drei, Paragraph eins,)

Text

  1. Litera c
    Geographie

--------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Allgemeine

Geographie.....        S           60          40            I

Außereuropäische

Regionalgeo-

graphie........        S           30          20            I

Geographie

Europas........        S           30          20            I

Geographie

Österreichs....        S           90          60            I

Fachdidaktik....        S           15          10            I

Unterrichts-

planung........        S           15          10            I

                                   ---------------

                                   240         160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen aus der allgemeinen Geographie sowie eines Überblicks über die Großräume der Erde unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff:

Allgemeine Geographie:

Die Erde im Weltraum; Größe und Gestalt sowie Bewegungen der Erde; Sonnen- und Planetensystem; der Mond.

Erdoberfläche: Lufthülle, Gewässer, Vegetation;

Anthropogeographie.

Außereuropäische Regionalgeographie:

Regionalgeographie Afrikas, Asiens, Australiens, Ozeaniens sowie

Nord- und Südamerikas: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte, Infrastruktur.

Geographie Europas:

Regionalgeographie Europas: Aufbau, Großlandschaften, Klima; Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte. Gegenüberstellung der politischen und wirtschaftlichen Systeme und Bündnisse im Westen und Osten Europas; die Bedeutung Europas in der Welt. Österreichs Nachbarländer.

Geographie Österreichs:

Österreich und seine Landschaften; Gletscherbildung, Karsterscheinungen, Nutzung der jeweiligen Gesteine und Böden.

Klima und Wetter.

Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft; Bergbau; Energiequellen;

Verkehr.

Die Bedeutung des Fremdenverkehrs.

Bevölkerungsstruktur.

Fragen der Raumplanung (Landschaftspflege, Umweltschutz, Energiewirtschaft, Verkehrsplanung).

Die internationalen wirtschaftlichen Organisationen mit besonderer Betonung der österreichischen Situation. Die Stellung Österreichs in der Welt.

Fachdidaktik:

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Geographieunterricht.

Unterrichtsplanung:

Das Bildungsziel des Geographieunterrichtes.

Stellung des Geographieunterrichtes im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.

Hospitationen, Unterrichtsanalysen.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101377

Alte Dokumentnummer

N6198420541S