Rechtstracker.at

Anl. 10/10

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10/1001.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 10/1001.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 10

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Text

  1. Litera g
    Rechnen (an Haushaltungsschulen)
    Wirtschaftliches Rechnen (an Hauswirtschaftsschulen)

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Rechnerische

Grundlagen und

praxisbezogene

Anwendung......        S           60          40            I

Zinsen- und

Terminrechnung.        S           45          30            I

Rechnungen des

Bankwesens.....        S           30          20            I

Kalkulation.....        S           38          25            I

Personalver-

rechnung.......        S           22          15            I

Fachdidaktik....        S           30          20            I

Unterrichts-

planung........        S           15          10            I

                                   ---------------

                                   240         160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gewinnung eines Überblicks über die Bereiche des Kaufmännischen und des Wirtschaftlichen Rechnens.

Vermittlung von Kenntnissen aus der Kalkulation und der Personalverrechnung.

Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.

Lehrstoff:

Rechnerische Grundlagen und praxisbezogene Anwendung:

Bruchrechnen; Rechnen mit mehrnamigen benannten Zahlen. Maß- und Gewichtssysteme Österreichs.

Übersicht über die wichtigsten Währungen.

Elektronische Rechengeräte: Darstellung des Rechenganges;

Durchführung von Rechenoperationen.

Schlußrechnung; Proportionsrechnung.

Einfache und zusammengesetzte Verteilungsrechnung; Berechnung des einfachen und des gewogenen (Mengen-) Durchschnittswertes.

Prozentrechnung: Rabatt, Skonto, Provision.

Ausstellung von Rechnungen nach den Vorschriften über die Umsatzsteuer.

Nährwertberechnungen.

Berechnungen in der Textilverarbeitung.

Rechnen mit Indexzahlen; Probleme der Wertsicherung.

Zinsen- und Terminrechnung:

Zinsen vom reinen, vom vermehrten und vom verminderten Kapital (Berechnung der Zinsen, des Kapitals, des Zinsfußes und der Zeit).

Verzugszinsenberechnung.

Rechnungen des Bankwesens:

Wechseldiskontrechnung.

Ratenkredite (direkte und indirekte Kundenfinanzierung).

Abrechnung (Effektenrechnung) von Wertpapieren, die im Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse notieren.

Valuten- und Devisenrechnung: Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln in Österreich; Abrechnung von Devisen und Valuten.

Kalkulation:

Bezugskalkulation; Absatzkalkulation; Differenzkalkulation im Warenhandel.

Produktionskalkulation (Kostenträgerrechnung), insbesondere im Verpflegungs- und Beherbergungsgewerbe.

Personalverrechnung:

Abrechnung von Nettobezügen ohne und mit Überstunden, von Sonderzahlungen und von Lehrlingsentschädigungen.

Abrechnung der Dienstgeberbeiträge; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde.

Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen.

Fachdidaktik:

Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle. Mittel der Veranschaulichung.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand Rechnen bzw. Wirtschaftliches Rechnen.

Unterrichtsplanung:

Das Bildungsziel des Unterrichtes in "Wirtschaftlichem Rechnen" im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule bzw. des Unterrichtsgegenstandes "Rechnen" im Lehrplan der Haushaltungsschule.

Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101381

Alte Dokumentnummer

N6198420545S