Rechtstracker.at

Anl. 3/02

Fassungen
01.09.1992 bis 31.08.2004 — BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/0201.09.200430.09.2011 § → § · 3 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2011
Anl. 3/0201.09.199231.08.2004 BGBl. Nr. 530/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 530/1992

Außerkrafttretensdatum

31.08.2004aufgehoben durch BGBl. II Nr. 287/2004

Index

70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht

Text

                                                         Anlage C.2

                                                       --------------

Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten

Der Aufnahmswerber hat in der praktischen Prüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen in der Sparte nachzuweisen, die erwarten lassen, daß das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Skitourenwarteausbildung erreicht werden kann; zusätzlich hat die praktische Prüfung zu umfassen:

Skilaufen:

Schwingen mit gleichzeitiger Umkantbewegung

in verspurtem Schnee

auf einem Hang, der mindestens 150 Höhenmeter aufweist mit einem 5 kg schweren Rucksack, ohne stehenzubleiben.

Bergsteigen:

Klettern mit einwandfreier Kletter- und Sicherungstechnik

im Schwierigkeitsgrad 2 als Führender;

Abseilen.

Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten

Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten umfaßt:

  1. Litera a
    je eine mündliche Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Sportbiologie
    2. Sub-Litera, b, b
      Erste Hilfe
    3. Sub-Litera, c, c
      Schnee- und Lawinenkunde
    4. Sub-Litera, d, d
      Alpinkunde und alpine Unfallkunde
  2. Litera b
    je eine praktische Prüfung in
    1. Sub-Litera, a, a
      Skilauf im Gelände
    2. Sub-Litera, b, b
      Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt)
    3. Sub-Litera, c, c
      Bergrettung.

Anmerkung

vgl. jetzt Anlagen C.2.1 bis C.2.3

Schlagworte

Klettertechnik, Schneekunde

Gesetzesnummer

10009844

Dokumentnummer

NOR12124220

Alte Dokumentnummer

N7199223436J