Für Zusatzprüfungen sind je Studienkennzahl drei vierstellige Felder vorgesehen. Einzutragen sind nur jene Zusatzprüfungen, die von der oder dem jeweiligen Studierenden tatsächlich erst abgelegt werden müssen. Prüfungen, die bereits vor der Studienzulassung nachgewiesen werden mußten, oder Prüfungen, die zwar auch noch während des Studiums abgelegt werden könnten, aber von der oder dem Studierenden tatsächlich bereits vor der Studienzulassung abgelegt wurden, sind nicht einzutragen.
Zusatzprüfungen sind alle Prüfungen, die auf Grund der jeweils geltenden Universitätsberechtigungsverordnung vorgeschrieben werden müssen.
Die Terminisierung mit Semestern ergibt sich aus der erwähnten Rechtsvorschrift.
Zusatzprüfungen sind wie folgt zu codieren:
An der ersten Stelle des vierstelligen Feldes ist der Buchstabe
Z (Zusatzprüfung) einzutragen.
An der zweiten und dritten Stelle wird mit Buchstaben der Prüfungsgegenstand beschrieben:
BU Zus.prfg. Biologie und Umweltkunde
DG Zus.prfg. Darstellende Geometrie
GR Zus.prfg. Griechisch
L Zus.prfg. Latein
PE Zus.prfg. Psychologie und Philosophie
An der vierten Stelle ist die Nummer jenes Semesters, bis zu dessen Beginn die Prüfung abgelegt
sein muß, einzutragen.
Wurde die Prüfung abgelegt, so ist dieselbe Codierung mit 0 (Null) an der vierten Stelle vorzunehmen. Die zu einem bestehenden Studium eingegebene Meldung der Ablegung der Prüfung wirkt auf alle Studien der oder des betreffenden Studierenden, gegebenenfalls auch auf geschlossene Studien, für welche derselbe Prüfungsgegenstand vorgeschrieben wurde, auch wenn die Vorschreibung mit unterschiedlicher Semesterterminisierung verbunden ist.
Die Korrektur einer falschen Eintragung erfolgt mit dem Verarbeitungscode „K“. In diesem Fall sind sämtliche eingetragenen Zusatzprüfungen neuerlich zu codieren, da diese in der Datei eine Einheit darstellen.