Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1950 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 213/1992Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1950, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1992,
Text
§ 2. Gesetzliche Maßeinheiten sind: Paragraph 2, Gesetzliche Maßeinheiten sind:
(1)Absatz eins,Basiseinheiten:
für die Länge
das Meter (m),
das gleich ist der Länge der Strecke, die Licht im leeren Raum während der Dauer von 1/299 792 458 Sekunde durchläuft;
für die Masse
das Kilogramm (kg),
das gleich ist der Masse des Internationalen Kilogrammprototyps;
für die Zeit
die Sekunde (s),
die gleich ist der Dauer von 9 192 631 770 Schwingungen der Strahlung, die dem Übergang zwischen den beiden Hyperfeinstrukturniveaus des Grundzustandes des Cäsiumatoms-133 entspricht;
für die elektrische Stromstärke
das Ampere (A),
das gleich ist der Stärke des elektrischen Stromes, der durch zwei geradlinige, dünne, unendlich lange Leiter, die in einer Entfernung von 1 Meter parallel zueinander im leeren Raum angeordnet sind, unveränderlich fließend bewirken würde, daß diese beiden Leiter aufeinander eine Kraft von 0,000 000 2 Newton (2 x 10 hoch -7 N) je 1 Meter Länge ausüben;
für die thermodynamische Temperatur
das Kelvin (K),
das gleich ist 1/273,16 der thermodynamischen Temperatur des Tripelpunktes des Wassers;
für die Stoffmenge
das Mol (mol),
das gleich ist der Stoffmenge eines Systems, das aus ebenso vielen Teilchen besteht, wie Atome in 0,012 Kilogramm des Nuklids Kohlenstoff-12 enthalten sind;
für die Lichtstärke
die Candela (cd),
die gleich ist der Lichtstärke einer Strahlungsquelle in einer gegebenen Richtung, welche eine
monochromatische Strahlung mit einer Frequenz von 540 x 10 hoch 12 Hertz aussendet und deren Strahlstärke 1/683 Watt je Steradiant in dieser Richtung beträgt.
(2)Absatz 2,Ergänzende Einheiten:
für den ebenen Winkel
der Radiant (rad),
der gleich ist dem Winkel, bei dem das Verhältnis der Länge des zugehörigen Kreisbogens zur Länge seines Halbmessers gleich 1 ist:
1 rad = 1 m/1 m;
für den Raumwinkel
der Steradiant (sr),
der gleich ist dem Raumwinkel, bei dem das Verhältnis des Flächeninhaltes des zugehörigen Teiles der Kugelfläche zum Quadrat der Länge ihres Halbmessers gleich 1 ist:
1 sr = 1 m2/m2.
(3)Absatz 3,Aus den Basiseinheiten und den ergänzenden Einheiten kohärent abgeleitete Einheiten; von diesen haben die folgenden besondere Namen:
das Hertz (Hz) für die Frequenz:
1 Hz = 1 s hoch -1;
das Becquerel (Bq) für die Aktivität eines Radionuklids:
1 Bq = 1 s hoch -1;
das Newton (N) für die Kraft:
1 N = 1 m . kg . s hoch -2;
das Pascal (Pa) für den Druck und die mechanische Spannung:
1 Pa = 1 N . m hoch -2;
das Joule (J) für die Energie, die Arbeit und die Wärmemenge:
1 J = 1 N . m;
das Watt (W) für die Leistung und den Energiestrom:
1 W = 1 J . s hoch -1;
das Gray (Gy) für die Energiedosis und die Kerma:
1 Gy = 1 J . kg hoch -1;
das Sievert (Sv) für die Äquivalentdosis:
1 Sv = 1 J . kg hoch -1;
das Coulomb (C) für die elektrische Ladung:
1 C = 1 A . s;
das Volt (V) für die elektrische Spannung:das Volt (römisch fünf) für die elektrische Spannung:
1 V = 1 W . A hoch -1;1 römisch fünf = 1 W . A hoch -1;
das Farad (F) für die elektrische Kapazität:
1 F = 1 C . V hoch -1;1 F = 1 C . römisch fünf hoch -1;
das Ohm für den elektrischen Widerstand:
1 Ohm = 1 V . A hoch -1;1 Ohm = 1 römisch fünf . A hoch -1;
das Siemens (S) für den elektrischen Leitwert:
1 S = 1 Ohm hoch -1;
das Weber (Wb) für den magnetischen Fluß:
1 Wb = 1 V . s;1 Wb = 1 römisch fünf . s;
das Tesla (T) für die magnetische Flußdichte:
1 T = 1 Wb . m hoch -2;
das Henry (H) für die Induktivität:
1 H = 1 Wb . A hoch -1;
der Grad Celsius (Grad C) für die Celsius-Temperatur:
1 Grad C = 1 K
wobei der Celsius-Temperatur 0 Grad C die thermodynamische Temperatur 273,15 K entspricht;
das Lumen (lm) für den Lichtstrom:
1 lm = 1 cd . sr;
das Lux (lx) für die Beleuchtungsstärke:
1 lx = 1 lm . m hoch -2.
(4)Absatz 4,Einheiten, die neben den sich aus den Abs. 1 bis 3 ergebenden Einheiten verwendet werden dürfen:Einheiten, die neben den sich aus den Absatz eins bis 3 ergebenden Einheiten verwendet werden dürfen:
für den Rauminhalt (das Volumen)
das Liter (l oder L) = 0,001 Kubikmeter (10 hoch -3 m3);
für den Druck
das Bar (bar)= 100 000 Pascal (10 hoch 5 Pa);
für die Arbeit und Energie
die Wattstunde (Wh) = 3 600 Joule,
die Voltamperesekunde (VAs) für die elektrische Scheinenergie von 1 Joule,
die Voltamperestunde (VAh) = 3 600 Voltamperesekunden, die Varsekunde (vars) für die elektrische Blindenergie von 1 Joule,
die Varstunde (varh) = 3 600 Varsekunden,
das Elektronvolt (eV),
das gleich ist der kinetischen Energie, die ein Elektron gewinnt, wenn es die Potentialdifferenz von 1 Volt im leeren Raum durchläuft;
für die Leistung
das Voltampere (VA) für die elektrische Scheinleistung von 1 Watt,
das Var (var) für die elektrische Blindleistung von 1 Watt;
für die Ionendosis
das Röntgen (R),
das gleich ist der Ionendosis einer ionisierenden Strahlung, die imstande ist, in 1 Kilogramm Luft bei räumlich konstanter Energieflußdichte Ionenladungen beider Vorzeichen von je 0,000 258 Coulomb zu erzeugen.
(5)Absatz 5,Die gemäß § 3 gebildeten Vielfachen und Teile der in den Abs. 1 bis 4 genannten Einheiten, ausgenommen das Kilogramm (Abs. 1 Z 2), bei dem die Vorsätze auf die Einheit Gramm anzuwenden sind, und der Grad Celsius (Abs. 3 Z 17).Die gemäß Paragraph 3, gebildeten Vielfachen und Teile der in den Absatz eins bis 4 genannten Einheiten, ausgenommen das Kilogramm (Absatz eins, Ziffer 2,), bei dem die Vorsätze auf die Einheit Gramm anzuwenden sind, und der Grad Celsius (Absatz 3, Ziffer 17,).
(6)Absatz 6,Einheiten, die neben den sich aus den Abs. 1 bis 3 ergebenden Einheiten, nicht jedoch mit den Vorsätzen gemäß § 3, verwendet werden dürfen:Einheiten, die neben den sich aus den Absatz eins bis 3 ergebenden Einheiten, nicht jedoch mit den Vorsätzen gemäß Paragraph 3,, verwendet werden dürfen:
1. für den Flächeninhalt (nur für Grund und Boden)
das Hektar (ha) = 10 000 Quadratmeter (10 hoch 4 m2) und
das Ar (a) = 100 Quadratmeter (10 hoch 2 m2);
2. für den Rauminhalt (das Volumen)
das Festmeter (fm) für 1 Kubikmeter soliden Bruchsteines
oder soliden Rundholzes und
das Raummeter (rm) für 1 Kubikmeter geschlichteter
Bruchsteine oder geschlichteten Holzes;
3. für den ebenen Winkel
der rechte Winkel = PI/2 Radiant,
der Grad = 1/90 des rechten Winkels =
PI/180 Radiant,
die Minute (') = 1/60 Grad = PI/10 800 Radiant,
die Sekunde ('') = 1/60 Minute = PI/648 000 Radiant,
der Neugrad (hoch g) = 1/100 des rechten Winkels =
PI/200 Radiant,
die Neuminute (hoch c) = 1/100 Neugrad =
PI/20 000 Radiant und
die Neusekunde (hoch cc) = 1/100 Neuminute =
PI/2 000 000 Radiant;
für die Brechkraft von optischen Systemen
die Dioptrie (dpt),
die gleich ist der Brechkraft eines optischen Systems mit der Brennweite von 1 Meter in einem Medium mit der Brechzahl 1 (1 dpt = 1 m hoch -1);
5. für die Zeit
die Minute (min) = 60 Sekunden,
die Stunde (h) = 3 600 Sekunden,
der Tag (d) = 86 400 Sekunden und - sofern nicht andere
Vorschriften abweichende Bestimmungen enthalten - die
Woche, der Monat und das Jahr (a) des Gregorianischen
Kalenders;
6. für die Masse
die Tonne (t) = 1 000 kg (10 hoch 3 kg),
das Karat (ct) (nur für die Masse von Perlen und Edelsteinen) =
0,0002 kg (2.10 hoch -4 kg) und
die atomare Masseneinheit (u),
die gleich ist 1/12 der Masse eines Atoms des Nuklids
Kohlenstoff-12;
für den Zehnerlogarithmus des Verhältnisses zweier Leistungen oder zweier Energien
das Bel (B),
das gleich ist dem Zehnerlogarithmus des Verhältnisses
zweier Leistungen oder zweier Energien, die sich wie 10:1
verhalten, und
das Dezibel (dB) = 0,1 Bel (10 hoch -1 B);
für den Druck von Körperflüssigkeiten in der Medizin die Millimeter-Quecksilbersäule (mmHg):
1 mmHg = 133,322 Pa.
(7)Absatz 7,Die Produkte und Quotienten der in den Abs. 1 bis 6 angeführten Einheiten, ausgenommen die Millimeter-Quecksilbersäule (Abs. 6 Z 8).Die Produkte und Quotienten der in den Absatz eins bis 6 angeführten Einheiten, ausgenommen die Millimeter-Quecksilbersäule (Absatz 6, Ziffer 8,).
Anmerkung
Die Formeln sind nicht direkt darstellbar.