Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 1993
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 423/1993Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Berechnungsgrundlagen der Gebühr
§ 3. (1) Grundlagen für die Berechnung der Gebühr sind:Paragraph 3, (1) Grundlagen für die Berechnung der Gebühr sind:
die höchstzulässige Abflugmasse des Luftfahrzeuges;
die jährlich im voraus geschätzten Kosten der Dienste und Einrichtungen der Flugsicherung; und
die jährlich im voraus geschätzte Zahl der Landungen, welche Dienste und Einrichtungen der Flugsicherung in Anspruch nehmen werden.
(2)Absatz 2,Eine durch die Schätzung der im Abs. 1 unter b und c aufgezählten Berechnungsfaktoren mögliche Abweichung von den am Jahresende im nachhinein festgestellten, tatsächlichen Kosten sich ergebende Über- oder Unterdeckung wird im zweiten Jahr nach dem in Frage kommenden Berechnungszeitraum ausgeglichen.Eine durch die Schätzung der im Absatz eins, unter b und c aufgezählten Berechnungsfaktoren mögliche Abweichung von den am Jahresende im nachhinein festgestellten, tatsächlichen Kosten sich ergebende Über- oder Unterdeckung wird im zweiten Jahr nach dem in Frage kommenden Berechnungszeitraum ausgeglichen.
Dokumentnummer
NOR12154065
Alte Dokumentnummer
N9199328536J