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Anlage 4
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A Lichtfunkanlagen
Funkanlagen, bei denen die Übertragung ausschließlich mittels leitungsungebundener Lichtwellen
innerhalb eines Wohn-, Geschäfts- oder ähnlichen Raumes oder
für Zwecke der Fernsteuerung oder -messung oder
für Zwecke der automatischen Standortanzeige erfolgt.
B Einwegsprechfunkanlagen
Funkanlagen,
die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Einwegsprechfunkanlagen'' (V 0058) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für Einwegsprechfunkanlagen'' (FTV 558) erteilt wurde,die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Einwegsprechfunkanlagen'' (römisch fünf 0058) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für Einwegsprechfunkanlagen'' (FTV 558) erteilt wurde,
deren Sender eine fest eingebaute oder angebaute Antenne und keine Buchse für eine Antennenspeiseleitung aufweist,
die ausschließlich auf den im folgenden genannten Frequenzen, unter Einhaltung der maximal zulässigen Bandbreite und Strahlungsleistung, arbeiten:
Frequenzen Bandbreite Strahlungs-
(MHz) (kHz) leistung (W)
36,800 36 0,01
36,850 36 0,01
37,450 36 0,01
37,500 36 0,01
37,550 36 0,01
36,700 150 0,001
37,100 150 0,001
44,550 150 0,001
45,000 150 0,001
C Crash-Sender
Funkanlagen,
deren Nennfrequenz 121,5 und/oder 243,0 MHz beträgt,
die nur im Notfall automatisch oder von Hand aus an Bord von Luftfahrzeugen oder kurzzeitig zum Zweck der Funktionskontrolle in Betrieb genommen werden und
die von der Austro Control GmbH als hiefür geeignet erklärt wurden.
D Bewegungsmelder
Funkanlagen, die
einer Type angehören, für die nach dem 31. Dezember 1983 eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funkanlagen kleiner Leistung zur Erfassung von Bewegungsvorgängen'' (V 0034) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für Funkanlagen kleiner Leistung zur Erfassung von Bewegungsvorgängen'' (FTV 534) erteilt wurde und dieeiner Type angehören, für die nach dem 31. Dezember 1983 eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funkanlagen kleiner Leistung zur Erfassung von Bewegungsvorgängen'' (römisch fünf 0034) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für Funkanlagen kleiner Leistung zur Erfassung von Bewegungsvorgängen'' (FTV 534) erteilt wurde und die
für den beweglichen Betrieb im Frequenzbereich 24,05 - 24,25 GHz oder für den ortsfesten Betrieb bestimmt sind.
E Induktionsfunkanlagen
Funkanlagen,
die der Definition E1, E2, E3 oder E4 entsprechen,
die nur auf den nachstehenden Frequenzen arbeiten, und
bei denen, falls es sich um eine Anlage mit Induktionsschleife handelt, der Schleifenstrom multipliziert mit der Zahl der Schleifenwindungen, die nachstehend angegebenen Werte nicht überschreitet:
Frequenzen Schleifenstrom mal
(kHz) Windungszahl (AW)
0 - 4 3
4 - 8 1.8
8 - 11 1.2
15 - 32 0.8
32 - 64 0.5
64 - 125 0.3
125 - 250 0.02
E1. Induktionsfunkanlagen, die einer der nachstehend angeführten
Typen angehören:
CI 133 D HF-DOLMETSCHERANLAGE
CO 343 B PS 16
CO 343 L RELA SEND 6/8
CO 344 RC 24 ST
CO 344 B RC 24 STZ
CO 344 L RC 25 S
CO 353 N RC 65 S
CO 353 R T 80
CO 354 B T.12/S
CO 354 N TC 3
CO 354 R TELEBUTLER
CT 103 D TELETRACER JUNIOR CT 201
CT 203 D TELETRACER 10
CT 205 D TELETRACER 50
CW 133 D TORMATIC ....
D 701 TORMATIC MOD 4
DE R 1 TORMATIK - DELCO
EL 7390/00 TT 100-0 RS
ELA D 300 3 7309 015
FLS 10/50 3 7309 110
FLS 2/8 664 704
GMW-DRAHTLOS 664 705
E2. Kombinierte Induktionsfunkanlagen und Funkanlagen zur Erfassung
von Bewegungsvorgängen, die einer der nachstehend angeführten
Typen angehören:
DOUBLECHECKER II EB-6-1 EA-63 SENSORMAT
EA 40 EA-75 SHOPKEEPER
EA-50
E3. Induktionsfunkanlagen, die einer Type angehören, für die nach
dem 31. Dezember 1983 eine Typenzulassung auf Grund der
„Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für
Induktionsfunkanlagen und -einrichtungen'' (V 0025) oder der
„Fernmeldetechnischen Vorschrift für Induktionsfunkanlagen
und -einrichtungen'' (FTV 525) erteilt wurde.
E4. Induktionsfunkanlagen, bei denen die Übertragung von Sprache oder
Musik in natürlicher Frequenzlage erfolgt, indem zur Aussendung an einem Niederfrequenzverstärker anstelle eines Lautsprechers eine Induktionsschleife und zum Empfang an einem Niederfrequenzverstärker anstelle eines Mikrofons eine Induktionsspule angeschaltet wird.
F Funkfernsteuerungsanlagen in ISM-Frequenzbereichen Funkanlagen, die
einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funksteueranlagen und -einrichtungen, die in Industriefrequenzbereichen und im 35 MHz-Bereich betrieben werden'' (V 0023) oder der Fernmeldetechnischen Vorschrift für Funkfernsteueranlagen und -einrichtungen, die in Industriefrequenzbereichen und im 35 MHz-Bereich betrieben werden'' (FTV 523) erteilt wurde, und dieeiner Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funksteueranlagen und -einrichtungen, die in Industriefrequenzbereichen und im 35 MHz-Bereich betrieben werden'' (römisch fünf 0023) oder der Fernmeldetechnischen Vorschrift für Funkfernsteueranlagen und -einrichtungen, die in Industriefrequenzbereichen und im 35 MHz-Bereich betrieben werden'' (FTV 523) erteilt wurde, und die
nur auf den in Tabelle 1 oder 2 dieser Zulassungsbedingungen angeführten Frequenzen arbeiten (dabei ist die Frequenz 433,925 MHz ausschließlich für Funkfernsteuerungsanlagen mit fallweisen Aussendungen, deren Dauer höchstens 1 Sekunde beträgt, gestattet) oder
nur auf den in Tabelle 3 dieser Zulassungsbedingungen angeführten Frequenzen arbeiten und ausschließlich der Fernsteuerung von Flugmodellen dienen.
G Alarmfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHz
Funkanlagen, die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Alarmfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHz'' (V 0082) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für Alarmfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHz'' (FTV 582) erteilt wurde. Funkanlagen, die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Alarmfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHz'' (römisch fünf 0082) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für Alarmfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHz'' (FTV 582) erteilt wurde.
H Digitale europäische schnurlose Telekommunikationseinrichtungen
Funkanlagen, die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Vorschriften für Digitale Europäische Schnurlose Telekommunicationseinrichtungen (DECT), die nicht mit dem öffentlichen Fernmeldenetz in Verbindung stehen'' (FTV 501) erteilt wurde.
I Drahtlose lokale Netzwerke (RLAN)römisch eins Drahtlose lokale Netzwerke (RLAN)
Funkanlagen, die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Vorschriften für drahtlose lokale Netzwerke (RLAN) im Frequenzbereich 2,4000 GHz - 2,4835 GHz'' (FTV 502) erteilt wurde. Ist diese Funkanlage als Einschubkarte (plug-in radio device) ausgeführt, darf sie nur in den vom Hersteller als dafür geeignet erklärten Basiseinrichtungen (host equipment) betrieben werden.
J Transportable Satellitenfunkanlagen für Reportagezwecke (SNG-Funkanlagen)
Funkanlagen,
1.1 die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für transportable Satellitenfunkanlagen für Reportagezwecke (SNG-Funkanlagen)'' (FTV 403) erteilt wurde oder
1.2 für die eine Betriebsbewilligung der Fernmeldeverwaltung des Landes vorliegt, in dem der Inhaber der SNG-Funkanlage seinen Hauptwohnsitz hat, falls der Inhaber der SNG-Funkanlage keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, und
deren Sendefrequenzbereich (Übertragungsrichtung Erde Satellit) auf das Frequenzband 13,75 GHz - 14,50 GHz eingeschränkt ist.
Der Betrieb dieser SNG-Funkanlagen ist nur für die Dauer und am Ort eines aktuellen Ereignisses oder einer Veranstaltung für die über Fernmeldesatelliten stattfindende Übertragung von Fernseh- und/oder Tonsignalen gestattet und hat nach den vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr herausgegebenen „Richtlinien für den Betrieb von SNG-Funkanlagen in Österreich'' zu erfolgen.
K Leitungs- und Metallsuchgeräte
Funkanlagen, die
zur Leitungs- und Metallsuche bestimmt sind und
ausschließlich auf Frequenzen unter 9 kHz arbeiten.
Der Betrieb dieser Funkanlagen hat entsprechend den Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) und nach den Vorschriften der Satellitenbetriebsorganisation(en) zu erfolgen, auf deren Satelliten von österreichischem Staatsgebiet aus zugegriffen werden soll. Der Betrieb dieser Funkanlagen auf österreichischem Staatsgebiet ist der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung bekanntzugeben. Diese ist berechtigt, für ihre Aufwendungen ein angemessenes Entgelt einzuheben.
L Funkanlagen geringer Leistung (LPD)
(1) Funkanlagen,
die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Vorschrift für Funkanlagen geringer Leistung (LPD), die in harmonisierten Frequenzbereichen betrieben werden'' (FTV 505) erteilt wurde, oder die in einem anderen Staat zugelassen wurden, dessen Fernmeldebehörde ein Mitglied der Europäischen Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen (CEPT) ist,
deren Sender nur mit einer integrierten Antenne ausgerüstet sind,
deren maximale Aussendung den Wert laut Tabelle 1 nicht überschreitet,
die für keine anderen als die in Tabelle 1 festgelegten Frequenzbereiche ausgerüstet sind und
an denen eine Kennzeichnung gemäß Abs. 2 angebracht ist.an denen eine Kennzeichnung gemäß Absatz 2, angebracht ist.
TABELLE 1
Harmonisierte Feldstärke/
Frequenzbereiche Strahlungsleistung
6,765 MHz - 6,795 MHz 65 dBmyV/m (30m)
13,553 MHz - 13,567 MHz 65 dBmyV/m (30m)
26,957 MHz - 27,283 MHz 10mW e.r.p
40,660 MHz - 40,700 MHz 10mW e.r.p
433,05 MHz - 434,79 MHz 10mW e.r.p.
2400 MHz - 2483,5 MHz 10mW e.i.r.p
5725 MHz - 5875 MHz 25mW e.i.r.p
24,00 GHz - 24,25 GHz 100mW e.i.r.p
(2)Absatz 2,Die Kennzeichnung der Funkanlage besteht in der Zeichenfolge „CEPT LPD x'', wobei an der Stelle des „x'' das internationale Kfz-Kennzeichen jenes Staates steht, in dem die Funkanlage zugelassen wurde.
Schlagworte
Wohnraum, Geschäftsraum, Fernmessung, Funkfernsteuereinrichtung,
Fernsehsignal, Postverwaltung, Leitungssuche, Leitungssuchgerät