Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2000Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 56Paragraph 56
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Monatsentgelt
§ 56. (1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsdozenten beträgt:Paragraph 56, (1) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsdozenten beträgt:
____________________________________________________________________
in der Entlohnungsstufe Schilling
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1 25 576
2 26 355
3 27 141
4 32 899
5 34 856
6 36 812
7 38 828
8 40 753
9 42 646
10 44 622
11 46 601
12 48 577
13 50 524
14 52 733
15 55 855
16 59 600
17 63 344
18 63 344
19 67 088
(2)Absatz 2,Bei der Überstellung eines Vertragsassistenten zum Vertragsdozenten gemäß § 55 Abs. 1 gebühren ihm die Entlohnungsstufe und der Vorrückungstermin, die sich ergeben würden, wenn er die Zeit, die für das Erreichen seiner bisherigen Entlohnungsstufe notwendig war, als Vertragsdozent zurückgelegt hätte.Bei der Überstellung eines Vertragsassistenten zum Vertragsdozenten gemäß Paragraph 55, Absatz eins, gebühren ihm die Entlohnungsstufe und der Vorrückungstermin, die sich ergeben würden, wenn er die Zeit, die für das Erreichen seiner bisherigen Entlohnungsstufe notwendig war, als Vertragsdozent zurückgelegt hätte.
Dokumentnummer
NOR40002002