Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 287/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 278/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Pädagogischen Akademien sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988. Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Pädagogischen Akademien sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, Litera a, EStG 1988.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2019
Dokumentnummer
NOR40011093