Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 287/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Pädagogischen Akademien sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988. Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Pädagogischen Akademien sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, Litera a, EStG 1988.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 102/2007
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2019
Dokumentnummer
NOR40218813