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Anlage 4
zu § 4 Abs. 3
Kennzeichnung der Studien
Die Studienkennzeichnung umfaßt im Einzelfall maximal 11 Zeichen (erster Kennbuchstabe, 3 Kennzahlen mit je 3 Ziffern, zweiter Kennbuchstabe).
1. Kennbuchstaben
1.1 Die Kennbuchstaben lauten:
Buchstabe Universität
A Universität Wien
B Universität Graz
C Universität Innsbruck
D Universität Salzburg
E Technische Universität Wien
F Technische Universität Graz
G Montanuniversität Leoben
H Universität für Bodenkultur Wien
I Veterinärmedizinische Universität Wien
J Wirtschaftsuniversität Wien
K Universität Linz
L Universität Klagenfurt
M Donau-Universität Krems
P Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz
R Akademie der bildenden Künste Wien
S Universität für angewandte Kunst Wien
T Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
U Universität Mozarteum Salzburg
V Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
W Universität für künstlerische und industrielle
Gestaltung Linz
1.2 Der erste Kennbuchstabe bezeichnet jene Universität, welche
die Studierende oder den Studierenden zum betreffenden Studium zugelassen hat.
1.3 Beim Lehramtsstudium richtet sich die Zulassung nach dem
ersten Unterrichtsfach. Wird das zweite Unterrichtsfach an einer anderen Universität absolviert, ist der Buchstabe dieser Universität in das zweite Buchstabenfeld zu setzen. Jede der beiden beteiligten Universitäten hat die Studienkennzeichnung gleichlautend zu verwenden.
2. Kennzahlen für Studien gemäß UniStG
2.1 Die Kennzahlen für ordentliche Studien lauten:
2.1.1 Diplomstudien:
2.1.1.1 Geistes- und kulturwissenschaftliche Studienrichtungen
391 Ägyptologie
390 Afrikanistik
310 Alte Geschichte und Altertumskunde
384 Altsemitische Philologie und orientalische
Archäologie
343 Anglistik und Amerikanistik
385 Arabistik
383 Byzantinistik und Neogräzistik
332 Deutsche Philologie
381 Finno-Ugristik
312 Geschichte
387 Indologie
378 Japanologie
379 Judaistik
314 Klassische Archäologie
340 Klassische Philologie - Griechisch
337 Klassische Philologie - Latein
315 Kunstgeschichte
316 Musikwissenschaft
396 Nederlandistik
297 Pädagogik
296 Philosophie
300 Politikwissenschaft
301 Publizistik und Kommunikationswissenschaft
236 Romanistik
388 Sinologie
394 Skandinavistik
243 Slawistik
122 Soziologie
392 Sprachen und Kulturen des Alten Orients
327 Sprachwissenschaft
317 Theaterwissenschaft
389 Tibetologie und Buddhismuskunde
386 Turkologie
323 Übersetzen und Dolmetschen
309 Ur- und Frühgeschichte
393 Vergleichende Literaturwissenschaft
307 Völkerkunde
308 Volkskunde
Die Kennzahlen für Sprachen im Rahmen der geistes- und
kulturwissenschaftlichen Studienrichtungen lauten:
Studienrichtung
Übersetzen und übrige Studienrichtungen
Dometschen
Arabisch 385
Bosnisch/
Kroatisch/Serbisch 363 364
Bulgarisch - 372
Deutsch 331
Englisch 342
Französisch 345 346
Italienisch 348 349
Japanisch 378
Polnisch 375 375
Portugiesisch 357 357
Rumänisch 354 354
Russisch 360 361
Slowenisch 366 367
Spanisch 351 352
Türkisch 386
Tschechisch 369 370
Ungarisch 381
Sofern die zweite Kennzahl nicht für die Angabe von Sprachen der Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen oder einer anderen sprachenbezogenen Studienrichtung benötigt wird, können mittels der zweiten und allenfalls dritten Kennzahl Empfehlungen des Studienplanes über ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen (Anlage 1 Z 1.41 zum UniStG) angegeben werden. Sofern die zweite Kennzahl nicht für die Angabe von Sprachen der Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen oder einer anderen sprachenbezogenen Studienrichtung benötigt wird, können mittels der zweiten und allenfalls dritten Kennzahl Empfehlungen des Studienplanes über ergänzende und vertiefende Lehrveranstaltungen (Anlage 1 Ziffer eins Punkt 41, zum UniStG) angegeben werden.
2.1.1.2 Ingenieurwissenschaftliche Studienrichtungen
954 Angewandte Geowissenschaften
600 Architektur
610 Bauingenieurwesen
966 Bergwesen
710 Elektrotechnik
750 Elektrotechnik - Toningenieur
900 Forst- und Holzwirtschaft
935 Gesteinshüttenwesen
580 Industrial Design
925 Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling
880 Informatik
910 Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
960 Kunststofftechnik
920 Landschaftsplanung und Landschaftspflege
890 Landwirtschaft
915 Lebensmittel- und Biotechnologie
963 Markscheidewesen
700 Maschinenbau
726 Mechatronik
940 Metallurgie
950 Montanmaschinenwesen
937 Petroleum Engineering
630 Raumplanung und Raumordnung
800 Technische Chemie
860 Technische Mathematik
810 Technische Physik
874 Telematik
730 Verfahrenstechnik
660 Vermessung und Geoinformation
970 Werkstoffwissenschaften
620 Wirtschaftsingenieurwesen - Bauwesen
740 Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau
840 Wirtschaftsingenieurwesen - Technische Chemie
2.1.1.3 Künstlerische Studienrichtungen
605 Bildende Kunst
542 Bühnengestaltung
561 Darstellende Kunst
625 Design
505 Dirigieren
564 Film und Fernsehen
535 Gesang
640 Instrumentalstudium
545 Instrumental(Gesangs)pädagogik
560 Jazz
645 Katholische und Evangelische Kirchenmusik
500 Komposition und Musiktheorie
588 Konservierung und Restaurierung
650 Künstlerisches und industrielles Gestalten
575 Mediengestaltung
546 Musik- und Bewegungserziehung
539 Musiktheaterregie
655 Musiktherapie
670 Tonmeisterstudium
Die Kennzahlen für Instrumente sowie für Gesang im Rahmen der Studienrichtungen Instrumentalstudium, Instrumental(Gesangs)pädagogik sowie Jazz lauten:
Instrumental- Instrumental(Gesangs) Jazz
studium pädagogik
511 Klavier 611 Klavier-Klassik 711 Klavier-Jazz
512 Orgel 612 Orgel-Klassik
513 Cembalo 613 Cembalo-Klassik
615 Akkordeon-Klassik
516 Violine 616 Violine-Klassik
517 Viola 617 Viola-Klassik
518 Violoncello 618 Violoncello-Klassik
519 Kontrabaß 619 Kontrabaß-Klassik 719 Kontrabaß-
Jazz
520 Gitarre 620 Gitarre-Klassik 720 Gitarre-Jazz
521 Harfe 621 Harfe-Klassik
522 Flöte 622 Flöte-Klassik
523 Blockflöte 623 Blockflöte-Klassik
524 Oboe 624 Oboe-Klassik
525 Klarinette 625 Klarinette-Klassik
526 Fagott 626 Fagott-Klassik
527 Saxophon 627 Saxophon-Klassik 727 Saxophon-
Jazz
528 Horn 628 Horn-Klassik
529 Trompete 629 Trompete-Klassik 729 Trompete-
Jazz
530 Posaune 630 Posaune-Klassik 730 Posaune-Jazz
531 Baßtuba 631 Baßtuba-Klassik
532 Schlag- 632 Schlaginstrumente- 732 Schlagzeug-
instrumente Klassik Jazz
635 Gesang-Klassik 735 Gesang-Jazz
757 Saxophon-Popularmusik
761 Tasteninstrumente-
Popularmusik
769 Baß-Popularmusik
770 Gitarre-Popularmusik
782 Schlagzeug/Percussion-
Popularmusik
2.1.1.4 Lehramtsstudium
190 Lehramtsstudium
Wird nur das erste Unterrichtsfach nach einem Studienplan auf Grund des UniStG studiert, ist anstelle von 190 die Studienkennzahl 191 zu verwenden. Wird nur das zweite Unterrichtsfach nach einem Studienplan auf Grund des UniStG studiert, ist die Studienkennzahl 192 zu verwenden.
Mittels der zweiten und dritten Kennzahl sind die
Unterrichtsfächer wie folgt zu bezeichnen:
365 Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
333 Deutsch
344 Englisch
347 Französisch
313 Geschichte und Sozialkunde
341 Griechisch
350 Italienisch
338 Latein
299 Psychologie und Philosophie
362 Russisch
368 Slowenisch
353 Spanisch
371 Tschechisch
382 Ungarisch
445 Biologie und Umweltkunde
447 Biologie und Warenlehre
423 Chemie
407 Darstellende Geometrie
456 Geographie und Wirtschaftskunde
477 Haushaltsökonomie und Ernährung
884 Informatik und Informatikmanagement
482 Leibeserziehung
406 Mathematik
412 Physik
043 Evangelische Religion
020 Katholische Religion
590 Bildnerische Erziehung
594 Instrumentalmusikerziehung
593 Musikerziehung
592 Textiles Gestalten
591 Werkerziehung
Das Unterrichtsfach, aus dem das Thema der Diplomarbeit gewählt wurde, ist als erstes Unterrichtsfach anzugeben (vgl. § 3 Abs. 2) Das Unterrichtsfach, aus dem das Thema der Diplomarbeit gewählt wurde, ist als erstes Unterrichtsfach anzugeben vergleiche Paragraph 3, Absatz 2,)
2.1.1.5 Medizinische Studienrichtungen
201 Humanmedizin
203 Zahnmedizin
208 Veterinärmedizin
2.1.1.6 Naturwissenschaftliche Studien
413 Astronomie
437 Biologie
419 Chemie
426 Erdwissenschaften
474 Ernährungswissenschaften
452 Geographie
405 Mathematik
414 Meteorologie und Geophysik
490 Molekulare Biologie
449 Pharmazie
411 Physik
298 Psychologie
481 Sportwissenschaften
2.1.1.7 Rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen
154 Angewandte Betriebswirtschaft
151 Betriebswirtschaft
160 Handelswissenschaft
157 Internationale Betriebswirtschaft
155 Internationale Wirtschaftswissenschaften
101 Rechtswissenschaften
102 Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften
130 Sozialwirtschaft
121 Soziologie
136 Statistik
140 Volkswirtschaft
175 Wirtschaftsinformatik
170 Wirtschaftspädagogik
180 Wirtschaftswissenschaften
2.1.1.8 Theologische Studienrichtungen
041 Evangelische Fachtheologie
011 Katholische Fachtheologie
012 Katholische Religionspädagogik
030 Philosophie an Katholisch-Theologischen Fakultäten
2.1.1.9 Individuelle Diplomstudien
057 Individuelles Diplomstudium
Der fachliche Inhalt des individuellen Diplomstudiums ist im Regelfall mittels einer oder zweier weiterer Kennzahlen für Diplomstudien (Studienrichtung, Studienzweig, Unterrichtsfach) näher zu bezeichnen.
2.1.1a Bakkalaureatsstudien
033 Bakkalaureatsstudium
Mittels der zweiten Kennzahl ist das Bakkalaureatsstudium fachlich näher zu bezeichnen wie folgt:
511 Angewandte Informatik
631 Biodiversität und Ökologie
531 Data Engineering and Statistics
632 Funktionelle Pflanzenbiologie, Bioindikation und Umweltmonitoring
633 Genetik und Molekularbiologie
221 Geomatics Engineering
521 Informatik
641 Kommunikationswissenschaft
621 Mathematik
532 Medieninformatik
533 Medizinische Informatik
633 Molekularbiologie
631 Organismische Biologie/Ökologie
541 Philosophie
632 Physiologie/Zellbiologie
611 Sinologie
534 Software and Information Engineering
651 Soziologie (Geistes- und Kulturwissenschaften)
551 Statistik
535 Technische Informatik
211 Telematik
634 Verhalten
526 Wirtschaftsinformatik
2.1.1b Magisterstudien
066 Magisterstudium
Mittels der zweiten Kennzahl ist das Magisterstudium
fachlich näher zu bezeichnen wie folgt:
911 Angewandte Informatik
822 Angewandte Mathematik
832 Botanik
832 Botanik/Pflanzenbiologie
931 Computational Intelligence
932 Computergrafik und digitale Bildverarbeitung
834 Genetik/Biotechnologie
421 Geomatics Science
921 Informatik
933 Information and Knowledge Management
934 Intelligente Systeme
841 Kommunikationswissenschaft
821 Mathematik
935 Medieninformatik
936 Medizinische Informatik
834 Molekulare Mikrobiologie
833 Ökologie/Umweltbiologie
941 Philosophie
811 Sinologie
937 Software Engineering and Internet Computing
851 Soziologie (Geistes- und Kulturwissenschaften)
951 Statistik
938 Technische Informatik
411 Telematik
926 Wirtschaftsinformatik
939 Wirtschaftsingenieurwesen Informatik
831 Zoologie
831 Zoologie/Tierbiologie
2.1.2 Doktoratsstudien
088 Doktoratsstudium der Bodenkultur
082 Doktoratsstudium der Evangelischen Theologie
080 Doktoratsstudium der Katholischen Theologie
090 Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft
087 Doktoratsstudium der montanistischen Wissenschaften
091 Doktoratsstudium der Naturwissenschaften
092 Doktoratsstudium der Philosophie
081 Doktoratsstudium der Philosophie an einer Katholisch-Theologischen Fakultät
083 Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften
084 Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
086 Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften
089 Doktoratsstudium der Veterinärmedizin
Mittels der zweiten Kennzahl ist jenes Diplomstudium (Studienrichtung, Studienzweig, Unterrichtsfach) zu bezeichnen, dem das vorgesehene Dissertationsthema am ehesten zuzuordnen ist. Erfolgte die Zulassung zum Doktoratsstudium auf Grund des Abschlusses eines Fachhochschul-Studienganges, so lautet die dritte Kennzahl 059 (nach einem Fachhochschul-Studiengang).
2.2 Die Kennzahlen für außerordentliche Studien lauten:
990 Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Der Lehrveranstaltungsbesuch kann mittels einer zweiten Kennzahl näher bezeichnet werden.
992 Universitätslehrgang
993 Vorbereitungslehrgang
Universitätslehrgänge und Vorbereitungslehrgänge sind mittels der zweiten Kennzahl näher zu bezeichnen.
996 Studium für die Gleichwertigkeit
997 Ergänzungsstudium (§ 80a Abs. 11 UniStG) 997 Ergänzungsstudium (Paragraph 80 a, Absatz 11, UniStG)
Mittels der zweiten Kennzahl ist jene Studienrichtung zu bezeichnen, der das nicht gleichwertige oder das zu ergänzende Studium vergleichbar ist.
2.3 Studierende mit einer Studienkennzahl aus Abschnitt 2.1 gehören der Universität als ordentliche Studierende, Studierende mit einer Studienkennzahl aus Abschnitt 2.2 gehören ihr als außerordentliche Studierende an, solange die Zulassung zum entsprechenden Studium aufrecht ist.
2.4 Die Kennzahlen für allfällige Studienzweige eines Diplomstudiums sowie jene zur näheren Bezeichnung von Universitäts- und Vorbereitungslehrgängen werden von der Bundesministerin oder dem Bundesminister anlässlich der aufsichtsbehördlichen Behandlung der entsprechenden Studienpläne festgelegt und den Universitäten im elektronischen Weg bekanntgemacht.
3. Übergangsbestimmungen
3.1 Studien, die gemäß § 80 Abs. 2 bis 5 UniStG begonnen,
weitergeführt und abgeschlossen werden dürfen, sind in der
vor dem 1. August 1997 geltenden Form zu kennzeichnen.
Doktoratsstudien auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochschul-Studienganges sind jedenfalls gemäß Z 2.1.2 zu kennzeichnen. Doktoratsstudien auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochschul-Studienganges sind jedenfalls gemäß Ziffer 2 Punkt eins Punkt 2, zu kennzeichnen.
3.2 Studien, die gemäß § 80a Abs. 2 bis 5 UniStG begonnen,
weitergeführt und abgeschlossen werden dürfen, sind in der
vor dem 1. August 1998 geltenden Form zu kennzeichnen.
3.3 Studien, die von den Studierenden nach Studienplänen auf
Grund des AHStG und der besonderen Studiengesetze oder auf
Grund des KHStG oder auf Grund von Vorschriften aus der
Zeit vor dem Inkrafttreten des AHStG oder des KHStG
betrieben werden, müssen in der Evidenz der Studierenden
als solche erkennbar sein.