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§ 2 ÜVO

Fassungen
01.12.2001 bis 10.12.2003 — BGBl. II Nr. 418/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 2 heute02.04.2019 § → § BGBl. II Nr. 4/2019
§ 211.12.200301.04.2019 § → § BGBl. II Nr. 559/2003
§ 201.12.200110.12.2003 BGBl. II Nr. 418/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Überwachungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.12.2001BGBl. II Nr. 418/2001

Außerkrafttretensdatum

10.12.2003danach: BGBl. II Nr. 559/2003

Abkürzung

ÜVO

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

  1. Ziffer eins
    "Betreiber" derjenige, der einen konzessionspflichtigen Dienst gemäß Paragraph 14, TKG erbringt und in dessen Netz physikalische Teilnehmeranschlüsse vorhanden sind;
  2. Ziffer 2
    "Teilnehmeranschluss" die technische Einrichtung, die Ursprung oder Ziel der Telekommunikation ist und durch eine Adresse eindeutig gekennzeichnet ist (physikalischer Anschluss), oder die Adresse, die der Teilnehmer einem physikalischen Anschluss fallweise zuordnen kann;
  3. Ziffer 3
    "Adresse" die Gesamtheit aller Adressierungselemente, die zur Festlegung des Zieles einer Kommunikationsverbindung dienen;
  4. Ziffer 4
    "Funkzelle" der kleinste durch seine geografische Lage bestimmbare funktechnische Versorgungsbereich in einem Mobilfunknetz;
  5. Ziffer 5
    "Übernahmeschnittstelle" die Schnittstelle bei einem Betreiber, an die die zu überwachende Telekommunikation vom Betreiber an die überwachende Stelle übermittelt wird, wobei die Übernahmeschnittstelle als Wähl- oder als Festverbindung ausgestaltet sein kann;
  6. Ziffer 6
    "Schnittstelle" der Übergabepunkt bei einem Betreiber, an dem die zu überwachende Telekommunikation in einem festgelegten technischen Format vom Betreiber bereitgestellt wird.

Gesetzesnummer

20001655

Dokumentnummer

NOR40025339