Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. InstanzGeschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 496/2001Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 218Paragraph 218
Index
14/02 Gerichtsorganisation, 27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
§ 218. Abfertigung des Zahlungsauftrages.Paragraph 218, Abfertigung des Zahlungsauftrages.
(1)Absatz eins,Der Kostenbeamte hat die Urschrift und sämtliche Ausfertigungen des Zahlungsauftrages mit Rotstift deutlich zu bezeichnen, und zwar:
in Zivilrechtsachen mit den Buchstaben Ziv,
in Strafsachen mit den Buchstaben Str,
bei Einhebung eines Betrages zugunsten eines Dritten (§ 1 Z 6 GEG 1962) mit dem Buchstaben D.bei Einhebung eines Betrages zugunsten eines Dritten (Paragraph eins, Ziffer 6, GEG 1962) mit dem Buchstaben D.
(2)Absatz 2,Der Kostenbeamte hat sämtliche Ausfertigungen des Zahlungsauftrages unter der Bezeichnung des Gerichtes zu unterfertigen und die Abgabe zur Abfertigung bei dem Vermerk über die Kostenberechnung (§ 211 Abs. 4) ersichtlich zu machen.Der Kostenbeamte hat sämtliche Ausfertigungen des Zahlungsauftrages unter der Bezeichnung des Gerichtes zu unterfertigen und die Abgabe zur Abfertigung bei dem Vermerk über die Kostenberechnung (Paragraph 211, Absatz 4,) ersichtlich zu machen.
(3)Absatz 3,Der Zahlungsauftrag ist mit gewöhnlichem Rückscheinbrief (RSb) abzufertigen. Wird der Zahlungsauftrag nicht automationsunterstützt erstellt, so ist er in ein für das Kalenderjahr zu führendes Verzeichnis nach GeoForm. Nr. 52a einzutragen. Der Kostenbeamte hat die Abfertigung des Zahlungsauftrags unter Anführung von dessen Nummer in diesem Verzeichnis im Akt zu vermerken und das Einlangen des Gebühren- oder Kostenbetrags zu überwachen.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2014
Dokumentnummer
NOR40026215