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Anlage 2.3
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LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR
GARTENBAU - ERWERBSGARTENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *)
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
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1. Religion........................... 2 2 2 2 8
2. Deutsch............................ 4 2 2 2 10
3. Lebende Fremdsprache............... 4 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozialkunde
und Politische Bildung ............ - 2 2 2 6
5. Geographie und Wirtschaftskunde.... 3 - - - 3
6. Mathematik und angewandte
Mathematik......................... 4 2 2 - 8
7. Elektronische Datenverarbeitung.... - - 3 - 3
8. Physik und angewandte Physik....... 4 - - - 4
9. Chemie und angewandte Chemie....... 3 - - - 3
10. Chemisches Laboratorium............ 3 - - - 3
11. Biologie *1)....................... 4 - - - 4
12. Botanik *1)........................ 2 - - - 2
13. Bodenkunde und Pflanzenernährung... 1 2 - - 3
14. Leibesübungen...................... 2 2 2 2 8
15. Allgemeine Produktionslehre........ - 2 - - 2
16. Pflanzenschutz *1)................. - - 3 4 7
17. Gemüsebau *1)...................... - - 2 4 6
18. Zierpflanzenbau unter Glas *1)..... - - 2 6 8
19. Versuchstechnik und Samenbau....... - - - 2 2
20. Gehölzkunde *1).................... - 4 2 - 6
21. Stauden und Sommerblumen *1)....... - 4 3 - 7
22. Baumschulwesen und Obstbau......... 3 - - - 3
23. Garten- und Landschafts-
gestaltung *1)..................... - 5 2 - 7
24. Vermessungskunde................... - 2 - - 2
25. Maschinenkunde..................... - 2 2 - 4
26. Gewächshausbau und Heizungstechnik. - - - 3 3
27. Gartenbau und Blumenbinderei -
Praktikum.......................... - 2 4 - 6
28. Volkswirtschaftslehre.............. - 2 - - 2
29. Rechtskunde........................ - - - 2 2
30. Betriebswirtschaftslehre und
Rechnungswesen *1)................. - 2 4 7 13
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Gesamtwochenstundenzahl 38 38 38 37 151
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31. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
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Wochenstunden *)
Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
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Geschichte der Gartenkunst............. - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache............ - 2 2 2 6
Kurzschrift............................ 2 - - - 2
Volkskunde............................. - - 2 - 2
Organisations- und Führungslehre....... - - - 2 2
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Unverbindliche Übungen
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Musikerziehung......................... 2 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung................. 2 - - - 2
Leibesübungen.......................... 2 2 2 2 8
Hauswirtschaft......................... 2 2 - - 4
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Förderunterricht *2)
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Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte Mathematik
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
IV. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,römisch vier. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 2
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 2
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 2
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 2.1
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 2
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 2.2
CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 2.2
10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 2.2
11. BIOLOGIE
Siehe Anlage 2.2
12. BOTANIK
Siehe Anlage 2.2
BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG
Siehe Anlage 2.2
14. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE
Siehe Anlage 2.2
16. PFLANZENSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch fünf. Jahrgang
17. GEMÜSEBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch fünf. Jahrgang
ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch fünf. Jahrgang
VERSUCHSTECHNIK UND SAMENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch fünf. Jahrgang
20. GEHÖLZKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch drei. Jahrgang
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch drei. Jahrgang
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU
Siehe Anlage 2.2
GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch drei. Jahrgang
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch drei. Jahrgang
25. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch drei. Jahrgang
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
GEWÄCHSHAUSBAU UND HEIZUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.5
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch fünf. Jahrgang
GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können.
Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.
Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch drei. Jahrgang
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang Siehe Anlage 1.5, römisch vier. Jahrgang
28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 2
29. RECHTSKUNDE
Siehe Anlage 2.2
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 2.2
31. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 2.1
B. FREIGEGENSTÄNDE
GESCHICHTE DER GARTENKUNST
Siehe Anlage 2.2
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 2
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 2
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 2
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1995,)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 2
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
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*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Art. I Abs. 2 der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt Ia). *) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Artikel römisch eins, Absatz 2, der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt römisch eins a).
*1) mit Übungen
*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. *2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.