Kurztitel
Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 571/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 3 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 3, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an Hauptschulen und an der Unterstufe allgemein
bildender höherer Schulen ......................... Anlage 1,
2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen
den Lehrplan für Sonderformen) .................... Anlage 2,
3. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an Sonderformen der berufsbildenden höheren
Schulen (ausgenommen den Lehrplan für Kollegs) .... Anlage 3,
4. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
an Berufsschulen .................................. Anlage 4.