Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
14.02.2024 bis 23.05.2025 — BGBl. II Nr. 39/2024

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 39 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

14.02.2024BGBl. II Nr. 39/2024

Außerkrafttretensdatum

23.05.2025danach: BGBl. II Nr. 92/2025

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Paragraph eins,

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volkschulen

Anlage 1,

  1. Ziffer eins a
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Mittelschulen und an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen

Anlage 1a,

  1. Ziffer 2
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten und Sonderformen)

Anlage 2,

  1. Ziffer 3
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten)

Anlage 3,

  1. Ziffer 4
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen

Anlage 4,

  1. Ziffer 5
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 5,

  1. Ziffer 6
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 6,

  1. Ziffer 7
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 7,

  1. Ziffer 8
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 8,

  1. Ziffer 9
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 9,

  1. Ziffer 10
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

Anlage 10

  1. Ziffer 11
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Aufbaulehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)

Anlage 11

  1. Ziffer 12
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

Anlage 12,

  1. Ziffer 13
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

Anlage 13,

  1. Ziffer 14
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

Anlage 14

Im RIS seit

14.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR40260310