Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
29.10.2016 bis 18.04.2017 — BGBl. II Nr. 296/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2016,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

29.10.2016BGBl. II Nr. 296/2016

Außerkrafttretensdatum

18.04.2017danach: BGBl. II Nr. 111/2017

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Paragraph eins,

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen und an der Unterstufe allgemein bildenden höherer Schulen

Anlage 1,

  1. Ziffer 2
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten und Sonderformen)

Anlage 2,

  1. Ziffer 3
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten)

Anlage 3,

  1. Ziffer 4
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen

Anlage 4,

  1. Ziffer 5
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an einjährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 5,

  1. Ziffer 6
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 6,

  1. Ziffer 7
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 7,

  1. Ziffer 8
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an vierjährigen berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 8,

  1. Ziffer 9
    Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 9

Im RIS seit

28.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR40187273