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§ 16 UPG

Fassungen
01.01.2005 bis 31.08.2009 — BGBl. I Nr. 130/2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1601.01.201231.08.2019 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 211/2013
§ 1601.09.200931.12.2011 § → § BGBl. I Nr. 114/2009
§ 1601.01.200531.08.2009 § → § BGBl. I Nr. 130/2003
§ 1601.08.198831.12.2004 BGBl. Nr. 145/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Unterrichtspraktikumsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 145 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2003,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

01.01.2005BGBl. I Nr. 130/2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2009danach: BGBl. I Nr. 114/2009

Abkürzung

UPG

Index

64/02 Bundeslehrer

Text

Kürzung und Entfall des Ausbildungsbeitrages

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Einem Unterrichtspraktikanten, der aus berücksichtigungswürdigen Gründen höchstens 26 Werktage verhindert ist, seinen Pflichten nachzukommen, gebührt der Ausbildungsbeitrag einschließlich der Haushaltszulage ungekürzt weiter. Darüber hinaus ist für jeden weiteren Tag seiner Verhinderung eine Kürzung im Ausmaß des verhältnismäßigen Teils des monatlichen Ausbildungsbeitrages einschließlich der Haushaltszulage vorzunehmen. Eine solche Kürzung ist unbeschadet des ersten Satzes jedenfalls sofort dann vorzunehmen, wenn der Unterrichtspraktikant eigenmächtig seinen Pflichten nicht nachkommt.
  2. Absatz 2,Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichtspraktikums gebührt dem Unterrichtspraktikanten nur ein entsprechender Teilbetrag des Ausbildungsbeitrages einschließlich der Haushaltszulage, wobei für jeden im Unterrichtspraktikum zurückgelegten Tag der verhältnismäßige Teil des monatlichen Ausbildungsbeitrages einschließlich der Haushaltszulage zu rechnen ist.
  3. Absatz 3,Bei Kürzung und Entfall des Ausbildungsbeitrages gebührt auch nur der entsprechende Teil der Sonderzahlung.

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2009

Gesetzesnummer

10008640

Dokumentnummer

NOR40048898