Rechtstracker.at

§ 16 UPG

Fassungen
01.09.2009 bis 31.12.2011 — BGBl. I Nr. 114/2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1601.01.201231.08.2019 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 211/2013
§ 1601.09.200931.12.2011 § → § BGBl. I Nr. 114/2009
§ 1601.01.200531.08.2009 § → § BGBl. I Nr. 130/2003
§ 1601.08.198831.12.2004 BGBl. Nr. 145/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Unterrichtspraktikumsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 145 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 114 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

01.09.2009BGBl. I Nr. 114/2009

Außerkrafttretensdatum

31.12.2011

Abkürzung

UPG

Index

64/02 Bundeslehrer

Text

Kürzung und Entfall des Ausbildungsbeitrages

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Einem Unterrichtspraktikanten, der aus berücksichtigungswürdigen Gründen höchstens 26 Werktage verhindert ist, seinen Pflichten nachzukommen, gebührt der Ausbildungsbeitrag einschließlich der Kinderzulage ungekürzt weiter. Darüber hinaus ist für jeden weiteren Tag seiner Verhinderung eine Kürzung im Ausmaß des verhältnismäßigen Teils des monatlichen Ausbildungsbeitrages einschließlich der Kinderzulage vorzunehmen. Eine solche Kürzung ist unbeschadet des ersten Satzes jedenfalls sofort dann vorzunehmen, wenn der Unterrichtspraktikant eigenmächtig seinen Pflichten nicht nachkommt.
  2. Absatz 2,Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichtspraktikums gebührt dem Unterrichtspraktikanten nur ein entsprechender Teilbetrag des Ausbildungsbeitrages einschließlich der Kinderzulage, wobei für jeden im Unterrichtspraktikum zurückgelegten Tag der verhältnismäßige Teil des monatlichen Ausbildungsbeitrages einschließlich der Kinderzulage zu rechnen ist.
  3. Absatz 3,Bei Kürzung und Entfall des Ausbildungsbeitrages gebührt auch nur der entsprechende Teil der Sonderzahlung.

Im RIS seit

02.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013

Gesetzesnummer

10008640

Dokumentnummer

NOR40111433